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Zollbericht Georgien Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitär-epidemiologische und veterinäre Kontrollen

Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder auch Sanitärzertifikat eingeführt werden.

Von Karin Appel | Bonn

Sanitär-epidemiologische Kontrolle

Sanitär-epidemiologische Kontrollen sind bei einigen Waren erforderlich, um die Bevölkerung und das Land vor gesundheitsschädlichen Produkten zu schützen. 

Entsprechende Kontrollen und Maßnahmen werden gleichermaßen auf nationale und importierte Waren angewandt. Zuständige Verwaltungsbehörde ist der georgische nationale Dienst für Lebensmittelsicherheit.

Die Kontrollen und Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen dem Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen der WTO. Da auch Georgien Mitglied der WTO ist, befolgt man die Vorschriften, welche durch die einzelnen WTO- Mitgliedstaaten zur Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln festgelegt wurden. 

Veterinäre Kontrolle

Der veterinären Kontrolle unterliegen Tiere und Waren tierischen Ursprungs. Bei der Einfuhr aller Waren, die der veterinären Kontrolle unterliegen, ist ein Tiergesundheitszeugnis vorzulegen. Ein Tiergesundheitszeugnis ist in Deutschland bei den Veterinärämtern der Städte und Landkreise erhältlich.

Zusätzlich zum Tiergesundheitszeugnis muss eine Veterinärimportgenehmigung bei der Einfuhr der Waren vorgelegt werden. Die Genehmigung stellt die National Food Agency (dem georgischen Ministerium für Umweltschutz und Landwirtschaft zugewiesen) aus, sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Um eine Genehmigung für die Einfuhr von tierärztlich kontrollierten Erzeugnissen zu erhalten, muss der Importeur folgende Unterlagen vorlegen:

  • die Anwendung des Produkts
  • das Veterinärzertifikat
  • ein Dokument über Art, Menge, Einfuhr- oder Transitland und Transportweg
  • eine Konformitätsbescheinigung für lebende Tiere (mit Ausnahme von Haustieren für gemeinnützige Zwecke, Schlachtvieh, an Ausstellungen teilnehmenden Tieren sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen)
  • eine Registrierungsbescheinigung für biologische und medizinische Präparate 
  • ein Nachweis über eine Salmonellenuntersuchung für mechanisch getrenntes Geflügelfleisch
  • eine Registrierungsbescheinigung für biologische Präparate und Arzneimittel.

Wenn Zeugnis und Einfuhrgenehmigung vorliegen, muss der Importeur 24 Stunden vor der Einfuhr der Waren den georgischen Revenue Service über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Eintreffens der Waren informieren. Dabei kann diese Voranmeldung sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. 

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