Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Türkei - Schutzzölle auf bestimmte Waren

Bonn (GTAI) - Die Türkei hat Schutzzölle auf bestimmte Waren, darunter Paracetamol, Sperrhölzer, Schneidwaren, Schweißdraht, Armaturen und Ventile, Wechselstrommotoren, Einachsschlepper, Teile für Kfz-Lenkungen, medizinische Spritzen sowie Pinsel und Vakuumisolierbehälter erlassen. Details ergeben sich aus der Tabelle im Anhang zu Erlass Nr. 2018/11481 des türkischen Wirtschaftsministeriums. Die Zölle gelten nur für Länder, mit denen die Türkei weder eine Zollunion noch ein Freihandelsabkommen unterhält (Spalten 5 bis 8). Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, der Euro-Med-Gruppe, Südkorea Malaysia und Singapur (Spalten 1 bis 4) sind also nicht betroffen. Damit diese Waren ohne Erhebung von Schutzzöllen eingeführt werden können, ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.

Quelle: Erlass Nr. 2018/11481

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.