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Zollbericht Belarus Verbrauchsteuern

Verbrauchssteuer und weitere Einfuhrabgaben

Die Einfuhr einiger Waren ist in Belarus verbrauchssteuerpflichtig.

Verbrauchssteuer 

Unter anderem sind alkoholhaltige Getränke, Tabakprodukte und Ölprodukte verbrauchssteuerpflichtig. Nachfolgend ein Auszug der aktuellen Steuersätze in Belarus: 

Verbrauchssteuersätze

Zolltarifnummer

Warenbezeichnung

Steuersatz in Euro

ex 2207, ex 2208.90.910.0, ex 2208.90.990.0

Ethanol aus Nahrungsmittelrohstoffen, synthetisches Ethanol, Spiritus (vergällter Ethylakohol)

0,19/l 100% Alk.

ex 2204, ex 2205, ex 2206.00, ex 2208

Alkoholerzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von 7% vol und mehr (außer Alkohole, Likörweine aus Obst mit einer bestimmten Lagerzeit, mit verbesserter Qualität und besonderem Herstellungsverfahren, natürliche Frucht- und Beerenweine, natürliche Weine, auch Schaumweine, Cidre, Bier und Biermixgetränke sowie alkoholhaltige Lösungen)

0,19/l 100% Alk.

ex 2204, ex 2205, ex 2206.00

natürliche Weine, Schaumweine

0,19/l 100% Alk.

ex 2203.00

Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol bis zu 7 % vol

0,005/l

ex 2203.00, ex 2206.00

Biermixgetränke

0,005/l

ex 2402.10.000.0

Zigaretten 

0,80/St.

ex 2402.10.000.0

Zigarillos

1,21/1000 St.

ex 2710

Fahrzeugbenzin, das nicht der Klasse 5 entspricht

5,97/t

ex 2710

Fahrzeugbenzin, das der Klasse 5 entspricht

3,70/t

ex 2710, ex 3403

Öl für Diesel- und Benzinmotoren

4,79/l

ex 2711

komprimiertes Erdgas, das als Automobilkraftstoff verwendet wird

1,34/l

Quelle: Quelle: Steuerkodex der Republik Belarus


Entsorgungsabgabe

Im Jahr 2012 führte neben Russland auch Belarus zum Schutz des Automarktes vor Importen die Entsorgungsabgabe für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (LCV), Lkw und Busse ein. Deren Höhe berechnet sich abhängig von Fahrzeugtyp, Verbrauch und Alter. Damit soll der Importanteil gesenkt werden. 

Entsorgungsgebühr

Fahrzeugtypen und -kategorien 

Höhe der Abwrackgebühr in Euro für Fahrzeuge, seit deren Erstzulassung 3 -7 Jahre vergangen sind

Höhe der Abwrackgebühr in Euro für Fahrzeuge, seit deren Erstzulassung mehr als 7 Jahre vergangen sind

Fahrzeuge der Klasse M1, M1G sowie Sonder- und Spezialfahrzeuge dieser Fahrzeugklassen mit Elektromotor mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Hybridantrieb

Hubraum nicht mehr als 1000 cm

71,59

107,39

über 1000 Kubikmeter cm, aber nicht mehr als 2000 Kubikmeter

111,58

167,37

über 2000 Kubikmeter cm, aber nicht mehr als 3000 Kubikmeter

217,76

326,63

über 3000 Kubikmeter cm, aber nicht mehr als 3500 Kubikmeter

384,99

577,48

Fahrzeuge der Klassen N 1 , N 2 , N 3 , einschließlich Geländefahrzeuge der Klassen N 1 G, N 2 G, N 3 G sowie Sonder- und Sonderfahrzeuge der angegebenen Klassen mit einem zulässigen Gesamtgewicht

nicht mehr als 2,5 Tonnen

89,16

133,73

über 2,5 Tonnen, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen

126,64

189,96

über 5 Tonnen, aber nicht mehr als 8 Tonnen

461,99

692,98

Quelle: Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus vom 1. Juli 2019 N 437 „Über die Entsorgung von Fahrzeugen“



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