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Zollbericht Namibia Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Waren, die in Namibia eingeführt werden, müssen den nationalen sowie internationalen Normen und Standards entsprechend gekennzeichnet werden.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Der Exporteur sollte sich vorab mit dem Importeur über die in Namibia geltenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen austauschen und die Anweisungen der Importeure bezüglich der Art der Verpackung sowie der Gestaltung des Kennzeichens befolgen. 

Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

Waren sollten mit den folgenden handelsüblichen Angaben markiert werden, um diese genauer identifizieren zu können:

  • Absender
  • Empfänger
  • Netto- und Bruttogewicht
  • Kennzeichen
  • Nummern
  • Menge
  • Herkunftsland

Die Angabe des Herkunftslandes (Country of Origin Labelling) ist für alle Importwaren obligatorisch. Waren, die keinen Hinweis auf das entsprechende Herkunftsland haben, sind von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.

Die Markierungen sind beziehungsweise das Etikett ist an der Ware selbst oder - wenn nicht anders möglich - an der Umverpackung anzubringen. Die Angaben auf dem Etikett sollten in einer der offiziellen SACU-Landessprache oder Englisch gefasst sein.

Produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften

Abhängig von der einzuführenden Ware können neben den nationalen sowie internationalen Kennzeichnungsstandards weitere produktspezifische Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften der zuständigen namibischen Behörden gelten, deren Einhaltung für das Inverkehrbringen der Ware vorausgesetzt wird. Beispielsweise gelten für Lebensmittel und Wollwaren besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Wollwaren

Waren, die zu 35 Prozent oder mehr aus Schurwolle oder wiederverwendeter Wolle bestehen oder eine Mischung davon enthalten, müssen mit der jeweiligen Produktklasse, wie zum Beispiel "reine Wolle“, gekennzeichnet werden. Neben dessen muss der genaue Gewichtsprozentsatz der im Produkt enthaltenen Wolle sowie Fasern in absteigender Reihenfolge genannt werden, zum Beispiel „80 Prozent Wolle, 10 Prozent Leinenfaser“. Die Kennzeichnung ist in Form eines Stempels oder Etiketts leserlich und mit allen erforderlichen Informationen an oder auf dem Produkt anzubringen.

Lebensmittel

Die erforderlichen Angaben eines Lebensmitteletiketts sind in der namibischen Food Safety Policy zusammengefasst. Neben den handelsüblichen Angaben, wie zum Beispiel Produktname, sind bei Nahrungsmitteln folgende Angaben zusätzlich auf das Warenetikett zu drucken:

  • Produktbezeichnung
  • Liste der Inhaltsstoffe
  • Nettomenge
  • Alkoholgehalt bei Getränken mit mehr als 1,2 Vol.% Alkohol
  • Gebrauchsanweisung
  • Gegebenenfalls besondere Nutzungs- und Lagerbedingungen
  • Mindesthaltbarkeit
  • Herstellerangaben

Abhängig von der Art der Lebensmittel können weitere Kennzeichnungsanforderungen gelten. Beispielsweise muss bei Milchprodukten angegeben werden, ob diese aus "Rohmilch“ sind oder diese "mit Rohmilch hergestellt“ wurden. Waren, die mit ionisierender Strahlung behandelt oder dieser ausgesetzt wurden, müssen entsprechend mit den Worten "bestrahlt" oder "mit ionisierender Strahlung behandelt" gekennzeichnet werden. Tiefkühlware ist ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen.

Diese zusätzlichen Angaben sind ordnungsgemäß auf dem Etikett oder der Verpackung der Waren anzubringen. Irreführende Angaben (zum Beispiel Suggerieren bestimmter Eigenschaften der Ware) sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zur: Kennzeichnung von Lebensmitteln

Verpackungsvorschriften

Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen. 

Können die entsprechenden Kennzeichnungen nicht direkt auf dem Produkt angebracht werden (einprägen, aufdrucken, einweben),  können die entsprechenden Kennzeichnungen auf die Verpackung gedruckt werden.

Verpackungsmaterial aus Holz

Auch wenn Namibia die Anwendung des internationalen IPPC-Standard ISPM Nr. 15 bisher nicht explizit bestätigt hat, empfiehlt es sich, diesen Standard einzuhalten. Unabhängig davon setzt die Verwendung von Verpackungsmaterial aus Holz ein Pflanzengesundheitszeugnis voraus.

Weitere Informationen in Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle.

Verpackungsmaterial für Lebensmittel

Für Lebensmittel sind ausschließlich solche Verpackungen beziehungsweise Verpackungsmaterialien zu verwenden, die eine Übertragung anderer Substanzen ausschließen. Die Verwendung von Bisphenol-F-Diglycidylether (BFDGE) und Novolacglycidylether (NOGE) in Kunststoffverpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist nur bei Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 l erlaubt.

Weitere Informationen zur: Verpackung von Lebensmitteln

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