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Zollbericht Belarus Zollthemen

Zeitlicher Ablauf

Ausschlaggebend für die Sanktionen seitens der EU waren die Präsidentschaftswahlen in Belarus im August 2020.

14. August 2020: Nachdem Lukaschenkos Periode als Präsident erneut verlängert wurde, demonstrierte die belarussische Bevölkerung gegen Wahlbetrug und für einen demokratischen Wandel. Die EU forderte Belarus wiederholt dazu auf, die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige und unannehmbare Gewalt gegen friedliche Demonstranten einzustellen und die inhaftierten Personen freizulassen.

19. August 2020: EU-Führungsspitzen erkennen die belarussische Wahl mangels Wahlfreiheit und Fairness nicht an und fordern Schutz bzw. Freilassung der friedlichen Demonstranten.

2. Oktober 2020: Nach mehrmaliger und erfolgloser Aufforderung, die Gewalt und Repression in Belarus zu beenden, verhängt die EU restriktive Maßnahmen gegen 40 Personen, die für die Unterdrückung und Einschüchterung friedlicher Demonstrierender, Oppositionsmitglieder und Journalist:innen sowie für Fälschungen des Wahlprozesses verantwortlich gemacht werden. Dazu zählen ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. 

16. November 2020: 15 weitere Personen werden in die Sanktionsliste aufgenommen, darunter auch Alexander Lukaschenko sowie sein Sohn und der nationale Sicherheitsberater Viktor Lukaschenko.

17. Dezember 2020:  Der Rat der EU beschrließt, 36 weitere Personen in die Sanktionsliste aufzunehmen. Darunter befinden sich hohe Amtsträger und Wirtschaftsakteure, prominente Geschäftsleute und Unternehmen,.

4. Juni 2021: Nachdem die EU die erzwungene Landung eines Flugzeugs von Ryanair in Minsk und die Festnahme des Journalisten Raman Pratasewitsch und Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden entschieden verurteilte, verschärft sie die geltenden Sanktionen und verhängt ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums und des Zugangs zu Flughäfen der EU durch sämtliche belarussischen Fluggesellschaften. Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Länder schlossen sich diesem Überflugverbot an.

21. Juni 2021: Mit der Begründung schwerer Menschenrechtsverletzungen und der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilgesellschaft, der demokratischen Opposition und der Journalisten in Belarus beschließt der Rat, seine Sanktionen gegen 78 belarussische Einzelpersonen und acht Einrichtungen zu erweitern. 

Zusätzlich wurden sieben Einzelpersonen und eine weitere Einrichtung, gegen die diese neue Runde restriktiver Maßnahmen verhängt wurde, im Zusammenhang mit der erzwungenen Landung eines Ryanair-Fluges, in die Sanktionsliste aufgenommen.

24. Juni 2021: Wie bereits angekündigt hat der Rat die Sanktionen ausgeweitet. Die neuen Sanktionen umfassen unter anderem folgende Maßnahmen: 

  • Ausfuhrverbot von Ausrüstung, Technologie oder Software, die zur Überwachung und Abhörung von Internet und Telefongesprächen dient; 
  • Ausfuhrverbot von Dual-Use-Gütern und Technologie für militärische Zwecke an bestimmte Personen und Organisationen; 
  • Handelsbeschränkungen bezüglich Mineralölerzeugnisse, Kaliumchlorid (Potasche) sowie Güter zur Erzeugung und Verarbeitung von Tabakerzeugnissen; 
  • Einschränkung des Zugangs zu Kapitalmärkten der EU; 
  • Verbot von Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung und öffentliche Einrichtungen

Am 15. November 2021 beschloss der Rat seine Sanktionsregelungen zu ändern, um auf die Instrumentalisierung von Menschen durch das belarussische Regime für politische Zwecke zu reagieren. Zu diesem Zwecke änderte er die Kriterien für die Aufnahme in die Sanktionsliste, sodass dass die EU ab sofort gezielt gegen Personen und Einrichtungen vorgehen kann, die Aktivitäten im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten an den EU-Außengrenzen durchführen oder unterstützen. 

Am 2. Dezember 2021 beschloss der Rat das fünfte Sanktionspaket wegen der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und der Instrumentalisierung von Migranten. Auf die Sanktionsliste wurden weitere 17 Personen und 11 Organisationen aufgenommen.

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