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Ausfuhrbeschränkungen für Weizen und Mehl

VAE verhängen befristetes Ausfuhrverbot für Weizen und Mehl aus Indien. Für Weizen mit anderem Ursprung ist eine Ausfuhrgenehmigung nötig. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Weizen und Weizenmehl mit Ursprung in Indien verhängt. Alle Weizenarten sowie Weizenmehl mit Ursprung in Indien dürfen seit dem 13. Juni 2022 nicht aus den VAE exportiert oder re-exportiert werden. Der Exportstopp gilt für vier Monate.

Für den Export oder Re-Export von Weizen und Weizenmehl, das vor dem 13. Juni 2022 in die VAE importiert wurde oder einen anderen Warenursprung hat, ist eine Ausfuhrgenehmigung des Ministeriums zu beantragen. Die Genehmigung ist 30 Tage gültig. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren sind in der entsprechenden Mitteilung vom 15. Juni 2022 zu finden.

Ausfuhrgenehmigung aufgrund von Freihandelsabkommen

Indien hatte am 14. Mai 2022 ein generelles Ausfuhrverbot für Weizen in Kraft gesetzt - kurz danach wurden Ausnahmen verkündet. Für den Inlandsverbrauch konnten die VAE eine Ausfuhrgenehmigung der indischen Regierung erhalten. Begründet wird die Ausnahme unter anderem mit dem umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den beiden Ländern, das am 1. Mai 2022 in Kraft getreten ist.

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