
Zölle und Einfuhrbestimmungen
Alle Mitgliedstaaten der EU, hierzu zählt auch Deutschland, bilden ein Zollgebiet mit einheitlichen zollrechtlichen Regelungen. Waren, die in die EU eingeführt werden, unterliegen EU-weit gültigen Einfuhrbestimmungen, Zolltarifen und Zollverfahren. Das heißt: Zölle werden nur einmal, bei Einfuhr in die EU, erhoben. Innerhalb des Zollgebietes sind für einmal eingeführte Waren, auch bei Überschreiten der Binnengrenzen der Mitgliedsländer, keine weiteren Zölle zu zahlen.
Über das Abkommen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) partizipieren Norwegen, Island und Liechtenstein an den meisten dieser gemeinschaftlichen Regelungen. Darüber hinaus ist die EU mit Andorra, San Marino und der Türkei eine Zollunion eingegangen. Mit vielen weiteren Ländern bestehen Handelsabkommen, die den zollfreien Import bestimmter Waren oder den Import zu Vorzugszöllen ermöglichen.