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EU Customs & Trade News EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Erleichterung der Feststellungen des präferenziellen Ursprungs

Bonn (GTAI) – Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 enthält Verfahrensvorschriften, um die Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union zu erleichtern. Diese Durchführungsverordnung wird geändert.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen:

  • Die Bestimmungen über den Ersatz von Präferenzursprungsnachweisen sollten generell auf Ursprungsdokumente angewendet werden können. Bisher gelten die Bestimmungen nur im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union (APS) (Art. 69),

  • Festlegung der Form der Ersatzursprungsdokumente,

  • Vereinfachungen, um den Präferenzursprung von Veredelungserzeugnissen, die aus Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gewonnen oder hergestellt wurden, festzustellen, (Art. 69a),

  • ein neuer Anhang 22-06A soll als Antragsformular verwendet werden, um sich im REX-System registrieren zu lassen. Der bisherige Anhang 22-06 bleibt der Registrierung von Ausführern in APS-begünstigten Ländern vorbehalten,

  • die Verordnungen (EG) Nr. 209/2005 sowie (EWG) Nr. 3510/80 werden aufgehoben, da sie durch bisherige Gesetzesänderungen hinfällig geworden sind.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 der Kommission vom 18. April 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 3510/80 und (EG) Nr. 209/2005

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