Antisubvention – Biodiesel mit Ursprung in Indonesien
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
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Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Die EU verlängert die Aussetzung für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2025.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden zuletzt 2019 verlängert.
Die Europäische Kommission gibt die rückwirkende Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Für die Antidumpingzölle ist eine Rückerstattung möglich.
Im ersten Quartal 2023 traten sechs weitere Regional Trade Agreements (RTAs) in Kraft. Damit gibt es 360 Handelsabkommen weltweit.
Zum 1. September 2023 sind zwei große Handelsabkommen der VAE in Kraft getreten.
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Antisubventionsmaßnahmen gelten seit März 2022, Antidumpingzölle bestehen seit November 2021.
Die EU-Kommission weitet die Antidumpingzölle auf Einfuhren aus der Türkei aus. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020.
Die Europäische Kommission stellt das Antisubventionsverfahren ein.