Aktive Veredelung von Fahrzeugen aus der Schweiz
Bonn (GTAI) – Schweizer Kunden, die die Dienste deutscher Kfz-Werkstätten in Anspruch nehmen, müssen ihr Vorhaben unter Umständen beim deutschen Zoll anmelden und eine aktive Veredelung beantragen. Dies ist immer dann der Fall, wenn es zu einer Wertsteigerung des Fahrzeuges kommt. Hierzu zählen beispielsweise Felgen-Veredelung, Sonderlackierungen, Tieferlegung oder der Einbau von HiFi-Anlagen. Wartung und Reparaturen, die der Werterhaltung dienen, sind nicht betroffen.
Verantwortlich für die...