Kasachstan erlässt zeitweises Exportverbot für Holz
Bonn (GTAI) - Kasachstan hat am 31. Juli 2019 ein Exportverbot für bestimmte Holzarten beschlossen. Betroffen sind Hölzer mit den HS-Codes 4401, 4403, 4404, 4406 und 4407.
Der Beschluss ist am 18. August 2019 in Kraft getreten und soll für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten.
Das Exportverbot gilt für die Fälle, in denen Holzwaren nach Kasachstan importiert worden und an einer kasachischen Zollstelle nochmal neu abgefertigt worden sind, um sie in ein Drittland zu exportieren. Es gilt auch, wenn...