Mahnverfahren
Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)
Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Seit Dezember 2008 kann der Kläger einer Geldforderung ein sog.--sogenanntes Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in Gang setzen.
Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen. Die Gründe, warum die konkret bezifferte Forderung eingeklagt wird, können sich unter anderem aus fehlender Zahlung (des...