Japan: Rechtssystem
Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
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Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
Allgemeine Grundlagen des Handelsvertreterrechts finden sich im Kapitel 7 (Art. 27 bis 31) des Handelsgesetzbuches, subsidiär gilt das Auftragsrecht des Zivilgesetzbuches.
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.
Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.
Als Präsenzformen in Japan stehen regelmäßig zur Auswahl: Repräsentanz, Zweigniederlassung oder ein Tochterunternehmen in Form einer japanischen Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Im Bereich des E-Commerce bestehen nur wenige Regelungen, sodass überwiegend generelle zivilrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
Rechtsgrundlage des japanischen Kaufrechts sind die Regelungen des Zivilgesetzbuches.