Gerichts-/Anwaltsgebühren
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Die Kosten eines Rechtsstreites muss in Österreich nach den §§ 40 ff.--folgende Zivilprozessordnung die im Prozess unterlegene Partei zahlen. Dies umfasst nicht nur die Gerichtskosten. Vielmehr werden hiervon auch alle dem Gegner sowie diesem beigetretener Dritter (sogenannte Nebenintervenienten) durch die Prozessführung verursachten, zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erfasst. Wenn jede Partei nur zum Teil den Prozess gewinnt bzw.--beziehungsweise...