Einfuhrlizenz für Gebrauchtwaren
Die im November 2023 eingeführte Lizenzpflicht für die Einfuhr gebrauchter Textilien, Möbel und bestimmter Elektrogeräte wurde aufgehoben.
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Die im November 2023 eingeführte Lizenzpflicht für die Einfuhr gebrauchter Textilien, Möbel und bestimmter Elektrogeräte wurde aufgehoben.
Besondere Vorgaben für den Marktzugang bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.