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Rechtsmeldung | Algerien | Investitionsrecht

Neues Investitionsgesetz in Algerien

Am 28. Juli 2022 wurde im algerischen Amtsblatt ein neues Investitionsgesetz veröffentlicht. Das Gesetz punktet mit unterschiedlichsten Anreizen für Investoren in Algerien.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das neue Investitionsgesetz Algeriens (Loi n° 22-18 du 25 Dhou El Hidja 1443 correspondant au 24 juillet 2022 relative à l’investissement) beinhaltet neben einem Kapitel zu Investitionsanreizen auch Vorschriften zum rechtlichen Rahmen sowie dem Verfahren zur Beantragung einer Investitionslizenz.

Das Gesetz verankert die folgenden beiden Grundsätze:

  • Investitionsfreiheit, das heißt jede natürliche oder juristische, inländische oder ausländische, ansässige oder nicht ansässige Person, die investieren möchte, kann unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften frei über ihre Investition entscheiden;
  • Transparenz und Gleichheit bei der Behandlung von Investitionen.

Das neue Investitionsgesetz soll die Diversifizierung der algerischen Wirtschaft fördern und diese gleichzeitig wettbewerbsfähiger machen.

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