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Rechtsbericht | Aserbaidschan | Investitionsrecht

Aserbaidschan beschließt ein neues Gesetz über Investitionen

Aserbaidschan wirbt um ausländische Investoren. Das neue Gesetz über Investitionstätigkeit soll einen erleichterten Zugang zum Markt schaffen und Chancengleichheit bieten. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das Gesetz Nr. 551-VIQ vom 22. Juni 2022 "Über Investitionstätigkeit“ ("investisiya fəaliyyəti haqqında") trat am 28. Juli 2022 in Kraft. Das Gesetz soll die Gesetze "Über Schutz von ausländischen Investitionen“ aus dem Jahr 1995 und "Über die Investitionstätigkeit“ aus dem Jahre 1992 ersetzen. In der Übergangszeit bleiben die für Investoren günstigeren Bedingungen dieser Gesetze für einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten.

Grundbegriffe und Ziel des Gesetzes

Das neue Gesetz bestimmt die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Investitionstätigkeit in der Republik Aserbaidschan und gewährleistet den Schutz der Rechte und Interessen der inländischen und ausländischen Investoren. Das Gesetz regelt die Grundbegriffe der Investitionstätigkeit. So erfasst es unter dem Begriff "ausländische Investoren": Alle im Ausland lebenden Personen, die Investitionstätigkeiten ausüben, internationale Organisationen, ausländische Staaten sowie ausländische juristische Personen, ihre Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen.

Prinzipien der Chancengleichheit und Unverletzlichkeit des Eigentums

Das neue Gesetz soll die Bildung eines günstigen Investitionsumfeldes und die Stärkung des freien Wettbewerbes vorantreiben. Deswegen werden ausländischen Investoren dieselben Chancen eröffnet wie inländischen Unternehmen (Prinzip der Chancengleichheit). Für Unternehmen bedeutet es, dass gegenüber ausländischen Investoren dieselben Regelungen und Bedingungen gelten wie gegenüber inländischen Investoren und diese nicht schlechter gestellt werden dürfen. Die Etablierung der Chancengleichheit setzt jedoch nicht die Geltung der lokalen Gesetze aus. Dies betrifft insbesondere Regelungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz und staatliche Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen. 

Zum Schutz von Investoren bedient sich das Gesetz des Prinzips der Unverletzlichkeit des Eigentums. Das Gesetz schützt sowohl inländische als auch ausländische Investoren vor staatlicher Enteignung. Eine Enteignung ist nur in gesetzlich vorgesehen Fällen möglich, wenn staatliche oder öffentliche Interessen gewahrt werden müssen, oder im Fall von Katastrophen von nationaler Tragweite. Sollte der Fall einer Verstaatlichung eintreten, dann steht dem Investor eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung soll den marktüblichen Wert der Investition in einer frei konvertierbaren Währung darstellen. 

Förderfähige Investitionsprojekte und steuerliche Vorteile 

Zu förderfähigen Investitionsprojekten gehören unter anderem Investitionen in vorangingen Wirtschaftssektoren wie Umwelttechnologie und Energieeffizienz, Gesundheitsschutz der Bevölkerung, Ausbau der sozialen Infrastruktur, Vermittlung von praktischem Wissen (Know-how) und Entwicklung von Regionen in Aserbaidschan. Um die Investitionstätigkeit in diesen Feldern attraktiver zu gestalten, werden durch das Gesetz folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Vergünstigungen bei Steuern und anderen staatlichen Abgaben;
  • Bereitstellung von Darlehen zu Vorausbedingungen;
  • Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, Industrieparks etc.;
  • Ausbau der Mechanismen für öffentlich-rechtliche Partnerschaften ("Public-Private-Partnership“);
  • Bereitstellung von Beratung, Information und Dienstleistungen für lokale und ausländische Investoren über Online-Plattformen ("One-Stop-Shop“);
  • Teilhabe an Privatisierung, Umstrukturierung und Sanierung von Staatseigentum.

Investoren können alle verfügbaren Mittel der Finanzierung nutzen, die Investition zu jedem Zeitpunkt aussetzen oder stilllegen. Die gewonnenen Einkünfte aus der Investition können unter Beachtung der geltenden aserbaidschanischen Devisenregeln in eine frei konvertierbare Währung überführt werden. Zu Investitionseinkünften zählen unter anderem Dividenden, Lizenzgebühren, Einnahmen aus Verkäufen der Investition bzw. der Beteiligung. 

Was tun im Falle einer Streitigkeit? 

Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Investoren und dem Staat eröffnet das Gesetz den Investoren die Möglichkeit, vor eine international anerkannte Schiedsstelle oder ein lokales Gericht zu gehen. Die Vollstreckung von Schiedsentscheidungen erfolgt dann entsprechend den internationalen Übereinkommen, die Aserbaidschan unterzeichnet hat. Ausführliche Informationen zur Rechtsverfolgung in Aserbaidschan können unter "Recht kompakt Aserbaidschan - Rechtsverfolgung in Aserbaidschan" aufgerufen werden. 

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