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Rechtsmeldung | Bosnien und Herzogowina | Umsatzsteuer

Bosnien und Herzegowina: Neue Fristen für Steuererklärung

Die Frist zur Einreichung der elektronischen Umsatzsteuererklärung wird für bestimmte Steuerpflichtige verlängert. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Behörde für indirekte Besteuerung ("Uprava za indirektno - neizravno oporezivanje") gab am 29. Dezember 2022 bekannt, dass die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung bis zum Juni 2023 verlängert werden. 

Allerdings betrifft es nur Steuerpflichtige, die den Status "Großzahler indirekter Steuern" haben. Sie sind ab Juni 2023 verpflichtet, die Umsatzsteuererklärung mittels qualifizierter Bescheinigung elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln. 

Mehr Informationen können auf der Internetseite der Behörde für indirekte Besteuerung abgerufen werden.

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