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Zollbericht Botsuana Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Die Sonderwirtschaftszonen in Botsuana sollen die Industrie- und Exportmöglichkeiten diversifizieren sowie die Abhängigkeiten verringern.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Freie Wirtschaftszonen sind ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Staates, in dem für Investoren Sonderkonditionen in Form von Zoll- und Steuererleichterungen, aber auch administrative Erleichterungen gelten. Ziel einer solchen Zone ist die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen und somit die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. 

Grundlage für die Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ) in Botsuana ist der Special Economic Zones Act. Die zuständige Behörde ist die sogenannte Special Economic Zones Authority (SEZA).

Standorte der Sonderwirtschaftszonen

Botsuana verfügt derzeit über acht SEZ. Jede dieser SEZ hat sich auf eine bestimmte Branche spezialisiert, wobei sich immer mehr SEZ breiter aufstellen und nicht mehr nur auf eine Branche fokussiert sind.

Standorte und Schwerpunkte der SEZBotsuanas SEZ stellen sich immer mehr breiter auf
StandortSpezialisierung
Gaborone
Sir Seretse Khama International Airport (SSKIA)
Flaggschiff der SEZ in Botsuana 
Mischzone (Diamantenveredelung, Logistik, weitere Branchen)
LobatseFleisch und Leder
Gaborone 
Fairground
Finanzdienstleistungen und Technologie
PalapyeÖl und Gas
Selebi PhikweVeredelung von Basismetallen
Tuli BlockAgrarwirtschaft 
(Gartenbau und Verarbeitung in der Landwirtschaft)
FrancistownBergbau und Logistik
PandamatengaLandwirtschaft
Quelle: https://cbl-acp.be/wp-content/uploads/2021/10/SEZA-Botswana.pdf

 

Vorteile der Sonderwirtschaftszonen

Die SEZ von Botsuana bieten moderne Technologien, eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie zahlreiche Lager-, Ausstellungs- sowie Büroflächen. Zudem bieten die SEZ  dort ansässigen Investoren unter anderem: 

  • Mehrwertsteuer in Höhe von 0 Prozent auf den Kauf von Rohstoffen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren für den Export
  • Geringere (gestaffelte) Körperschaftssteuer
  • Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Erwerb von Grundstücken für die Geschäftstätigkeit in einer SEZ
  • Befreiung von der Grundsteuer für fünf Jahre
  • Zollerleichterungen, beispielsweise zollfreie Einfuhr von Rohstoffen und spezialisierten Anlagen und Maschinen

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