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Zollbericht Botsuana Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Regulierte Waren, wie etwa elektrische Haushaltsgeräte, müssen vor der Einfuhr in Botsuana von einer akkreditierten Prüfgesellschaft auf entsprechende Normen hin überprüft werden.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Waren, die in Botsuana eingeführt werden, müssen vor allem den vom Botswana Bureau of Standards (BOBS) festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen, wobei diese weitgehend den international anerkannten Standards entsprechen.

Normen und Standards

Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die botsuanische Standardisierungsbehörde BOBS verantwortlich. Auf nationaler Ebene unterscheidet BOBS zwischen freiwilligen und obligatorischen Standards. 

Obligatorische Standards

Botsuana sieht derzeit für unter anderem folgende Waren obligatorische Standards vor (vollständige Übersicht):

  • Erdnussbutter
  • ausgewählte Kuhmilchprodukte
  • Ganze und geschälte Sorghumkörner für den menschlichen
    Verzehr
  • KFZ-Rückstrahler 
  • bestimmte Elektronikgeräte

All diese Waren können sich auf die menschliche Gesundheit, Sicherheit, Umweltbedingungen oder den Handel auswirken. Einige dieser regulierten Waren unterliegen dem Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Standards (Compulsory Standards) Regulations (SCSR) Programm und einer damit einhergehenden Vorversandkontrolle.

Freiwillige Standards

Neben den obligatorischen Standards hat Botsuana zahlreiche freiwillige Standards entwickelt. Freiwillige Standards sind nicht bindend und nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte steigern.

Internationale Standards

Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Botsuana Waren, die die festgelegten Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Codex Alimentarius Kommission entsprechen.

Eine Übersicht aller in Botsuana anerkannten Standards kann online eingesehen werden.

Konformitätsbewertungsverfahren

Nach SCSR dürfen regulierte Produkte, wie zum Beispiel elektrische Haushaltsgeräte, Beleuchtungen, Fahrzeugteile und Zubehör, Tiernahrung, Lebensmittel oder auch Kosmetikprodukte, nur mit einem entsprechenden Produktzertifikat (Product Certificate/PC) oder einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) in Botsuana eingeführt und dort an den Häfen und Grenzen abgefertigt werden. Das PC beziehungsweise das CoC ist Voraussetzungen für den Marktzugang in Botsuana.

Die Liste der regulierten Waren umfasst derzeit 81 Warenkategorien. Eine vollumfängliche Produktliste inklusive Zolltarifnummern ist online verfügbar.

In Botsuana gibt es drei Möglichkeiten, die Konformität der einzuführenden Waren nachzuweisen:

  1. Konformitätsbescheinigung für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland
  2. Produktzertifikat für Exporteure/Hersteller, die häufig und/oder große Mengen exportieren, durch eine autorisierte Prüfgesellschaft
  3. Konformitätsbescheinigung im Bestimmungsland (Botsuana) für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller
     

Konformitätsbescheinigung für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller

Die Konformitätsbescheinigung wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. BOBS hat unter anderem folgende Prüfstellen zur Durchführung von Konformitätsprüfungen anerkannt:

  • Bureau Veritas
  • Intertek Group PLC
  • Namibische Normungsinstitution (NSI)
  • Südafrikanisches Büro für Standards (SABS)
  • Standards Association of Zimbabwe (SAZ)
  • TÜV Rheinland Aktiengesellschaft
  • World Standardization Certification and Testing Group Co., Ltd.

Für den Antrag auf eine Konformitätsbewertung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Vielmehr ist eine Art Anfrage (Request for Certificate of Conformity) zu stellen. Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren ja nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware.

Akkreditierte Prüfgesellschaften und Labore prüfen vor dem Export der Ware (Pre-Shipment), ob die entsprechenden in Botsuana geltenden Standards eingehalten werden können. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Prüfgesellschaft die Konformitätsbescheinigung aus. In der Regel wird ein elektronisches Exemplar und ein weiteres in Papierform ausgestellt, welches den Waren für die Zollabfertigung beigelegt werden muss. Die Bescheinigung ist für eine Produktionslinie und für eine einmalige Einfuhr gültig.

Produktzertifikat für Exporteure/Hersteller, die häufig und/oder große Mengen exportieren

Verfügt der Exporteur über keine gültige Vollmachtserklärung der nationalen Regulierungsbehörde für verbindliche Spezifikationen (National Regulator for Compulsory Specification - Letter of Authority) für die regulierten Waren (Voraussetzung für die Konformitätsbescheinigung durch eine autorisierte Prüfgesellschaft; siehe oben), können Produktzertifikate ausgestellt werden, sofern die Waren mit den in Botsuana geltenden Standards übereinstimmen. Die Prüfung der Waren sowie die Ausstellung des Produktzertifikats erfolgt ebenfalls durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland (siehe Liste oben). Das Produktzertifikat ist je nach Risikofaktor des Produktes drei oder sechs Monate gültig. Liegt ein Produktzertifikat vor, muss für die Zollabfertigung kein zusätzliches Konformitätsdokument eingeholt werden.

Konformitätsbescheinigung im Bestimmungsland für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller

Werden Waren ohne Produktzertifikat oder Konformitätsbescheinigung versandt, kann die Prüfung der Waren am Bestimmungsort in Botsuana erfolgen. Die ausgestellte Konformitätsbescheinigung ermöglicht sodann die Abfertigung der Waren vor Ort. Für die Überprüfung der Waren und Ausstellung der Bescheinigung fallen Gebühren an, sofern die Ware aus einem Land kommt, in dem eine Prüfgesellschaft präsent ist.

Produkte, die mit einer gültigen Konformitätsbescheinigung nach Botsuana kommen, können ebenfalls einer Kontrolle unterzogen werden, sofern dies von BOBS als notwendig erachtet wird.

Weitere Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren erhalten Sie bei den jeweiligen Prüfgesellschaften.

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