Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special | EU | Rohstoffsicherung

Konfliktmineralien-Verordnung der EU

Mit der Konfliktmineralien-Verordnung hat die Europäische Union ab 2021 Transparenzvorgaben für Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gesetzlich eingeführt.

Von Edda Wolf | Bonn

  • Worum geht es in der EU-Verordnung?

    Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien sieht für Importeure umfangreiche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktgebieten vor.

    Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette von Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (EU 2017/821) in Kraft. Diese zielt darauf ab, dass EU-Importeure, Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (englisch: Tin, Tantalum, Tungsten, Gold - 3TG) nur noch aus verantwortungsvollen Quellen und nicht aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten beziehen. Das soll die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffhandel verhindern. Auf diese Weise sollen Gewalt und Menschenrechtsverletzungen eingedämmt, die Ausbeutung lokaler Dorfgemeinschaften beendet und die lokale Entwicklung unterstützt werden.

    Durch die Verordnung wurden für EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold weitgehende Sorgfalts- und Berichtspflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Sie müssen ein Risikomanagement beim Rohstoffeinkauf anwenden, dieses durch ein unabhängiges Audit durch Dritte überprüfen lassen und darüber einen Bericht veröffentlichen. 

    Den vollständigen Verordnungstext (verfügbar in 24 Sprachen) finden Sie hier

    Diese Website der Europäischen Kommission erklärt die Verordnung.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Welche Unternehmen sind betroffen?

    Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien betrifft alle Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold in die Europäische Union einführen oder dies beauftragen.

    Die Sorgfaltspflichten der EU-Verordnung über Konfliktmineralien betreffen unmittelbar alle Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold in die Europäische Union einführen oder dies beauftragen (sogenannte „Unionseinführer“), wenn dabei bestimmte Mengengrenzen überschritten werden. 

    Die relevanten Warenkategorien und die entsprechenden Mengenschwellen der jährlichen Einfuhren ergeben sich aus Anhang I der EU-Konfliktminerale-Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1588. Dazu können auch Halbzeuge, wie Drähte oder Stäbe, gehören. 

    Die Pflichten gelten, wenn ein Unternehmen die Mengenschwelle/n überschritten hat, und zwar für das gesamte jeweilige Jahr. Das bedeutet, dass die Betroffenheit für jedes Jahr erneut festzustellen ist. Wird die jeweilige Schwelle geringfügig unterschritten, kann es ratsam sein, dennoch ein Managementsystem und Risikomanagement zu installieren, um im Fall des Überschreitens die Verpflichtungen zeitnah erfüllen zu können.

    Die Liste der Mengenschwellen wird einem kontinuierlichen Aktualisierungsprozess unterzogen, der sich an der Entwicklung der Einfuhrmengen des jeweiligen Vorjahres orientiert. Durch die Schwellenwerte sollen einerseits kleine Unternehmen geschützt werden. Andererseits sind diese Schwellenwerte so gewählt, dass mindestens 95 Prozent der EU-Importmenge des jeweiligen Rohstoffs erfasst werden.

    Grundsätzlich müssen Unternehmen selbstständig anhand der festgelegten Mengenschwellen und Warengruppen prüfen, ob sie von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung betroffen sind. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt, wenden Sie sich an Ihre zuständige nationale Behörde. In Deutschland ist das die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

    Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen zudem Auskunft zu ihrer Beschaffung von Konfliktmineralien und -metallen geben. 

    Was gilt für Produzenten und Importeure von Endprodukten?

    Für die Weiterverarbeitung (Downstream-Industrie), also die Produzenten und Importeure von Endprodukten, sind keine verbindlichen Regelungen vorgesehen. Allerdings wird die Downstream-Industrie zur freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert. Die EU hat dazu eine Transparenzplattform geschaffen.

    Welche Regeln bestehen für Sekundärrohstoffe?

    Sekundärrohstoffe fallen nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über Konfliktmineralien. Recyclingmaterialien und Nebenprodukte (wie Produktionsrückstände), für die ein entsprechender Nachweis erbracht wird, sind nicht betroffen. Die Unternehmen haben in nachvollziehbarer Art und Weise einen Nachweis zu erbringen, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen (beispielsweise Schrott) oder aus recyceltem Material gewonnen wurden. Dabei haben die Unternehmen ihre Maßnahmen für den entsprechenden Nachweis darzulegen und zu beschreiben. In der Regel werden die Nachweise mittels Fotos erbracht.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Was müssen betroffene Unternehmen tun?

    Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette für Metalle und Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vor.

    Jedes Unternehmen muss überprüfen, was für 3TG-Metalle und -Mineralien es in welchen Mengen kauft, um sicherzustellen, dass diese nicht auf eine Weise produziert oder gehandelt wurden, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen, zur Konfliktfinanzierung und anderen Finanzverbrechen wie Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung beiträgt.

    Welche Sorgfaltspflichten gelten für Unternehmen?

    Importeure, die von der EU-Verordnung betroffen sind, müssen in ihrem Managementsystem eine Lieferkettenpolitik einführen, die dem fünfstufigen Prozess des „OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ entspricht. Dies müssen sie ihren Lieferanten und der Öffentlichkeit mitteilen. 

    Die fünf Stufen des Prozesses verlangen von einem Importeur folgendes:

    1. Aufbau eines soliden Managementsystems (nach Artikel 4 der EU-Verordnung 2017/821 i.d.g.F.)
    2. Ermittlung und Bewertung von Risiken entlang der Lieferkette (Risikomanagementpflichten nach Artikel 5)
    3. Gestaltung und Umsetzung einer Strategie zur Risikobekämpfung (Risikomanagementpflichten nach Artikel 5)
    4. Durchführung eines unabhängigen Audits durch Dritte einschließlich Auditberichte (Prüfpflichten nach Artikel 6)
    5. Jährlicher Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Offenlegungspflichten nach Artikel 7)

    Die Dokumente zum Nachweis von Punkt 1 bis 4 sind für nachträgliche Kontrollen der zuständigen nationalen Behörde fünf Jahre lang aufzubewahren.

    Zum Risikomanagement ist es notwendig ein System zur Rückverfolgbarkeit einzuführen, in dem Beschreibungen der Minerale oder Metalle, Mengen und Informationen zur Herkunft (Ursprungsland, Lieferant, Hütte oder Raffinerie und weitere Informationen) dokumentiert werden. 

    Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten muss durch ein unabhängiges Audit durch Dritte überprüft werden (3rd Party Audit). 

    Für Metallimporteure gelten Erleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 4 der EU-Verordnung. Beim Import von Metallen kann auf ein eigenes unabhängiges Audit durch Dritte verzichtet werden, wenn Hütten oder Raffinerien substanzielle Nachweise zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten vorlegen. Das kann auch durch einen Nachweis (häufig Zertifikat genannt) einer anerkannten Initiative erfolgen. Sind alle Raffinerien und Hütten auf der EU-Liste nach Artikel 9 der Verordnung („Whitelist“) verzeichnet, so gilt dies als substanzieller Nachweis.

    Ferner müssen betroffene Unternehmen einen Bericht über ihre Aktivitäten zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette veröffentlichen, auch über das Internet.

    Sorgfaltspflichten beim Import von Konfliktmineralien
    PflichtenWas ist zu tun:

    Pflichten in Bezug auf das Managementsystem gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung

    • Offenlegung der Lieferkettenpolitik an Lieferanten und die Öffentlichkeit
    • Strukturierung des Managementsystems für die Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht
    • Einbeziehung der Lieferkettenpolitik im Einklang mit OECD-Leitsätzen in Verträge und Vereinbarungen mit Lieferanten
    • Einführung eines Beschwerdemechanismus als Frühwarnsystem
    • Einrichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- oder Lieferkette in Bezug auf Minerale und Metalle

    Pflichten in Bezug auf das Risikomanagement gemäß Artikel 5 der EU-Verordnung

    • Ermittlung und Bewertung der Risiken schädlicher Auswirkungen in ihrer Lieferkette
    • Umsetzung risikomindernder Strategien, um negative Auswirkungen zu mildern/verhindern
    • Erleichterung für Metalleinführer unter bestimmten Voraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 4 der EU-Verordnung

    Prüfungen (Audits) durch Dritte gemäß Artikel 6 der EU-Verordnung

    • Prüfung durch unabhängige Dritte in Bezug auf alle Tätigkeiten, Prozesse und Systeme der Unionseinführer von Mineralen und Metallen, die der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 4-7 EU-Verordnung dienen
    • Ausnahme für Metalleinführer unter bestimmten Voraussetzungen nach Artikel 6 Absatz 2 EU-Verordnung, sofern sie substanzielle Nachweise einschließlich Berichte über von Dritten durchgeführte Prüfungen dafür vorlegen, dass alle Hütten und Raffinerien in ihrer Lieferkette die Bestimmungen dieser Verordnung einhalten. Die Anforderung substanzieller Nachweise gilt als erfüllt, wenn die Unionseinführer von Metallen nachweisen, dass ihre Bezugsquellen ausschließlich von der EU-Kommission gelistete Hütten und Raffinerien sind.
    • Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 2 EU-Verordnung nur für Audit, nicht für die übrigen Anforderungen an Managementsysteme, Risikomanagement sowie Offenlegungspflichten

    Offenlegungspflichten gemäß Artikel 7 der EU-Verordnung

    • Öffentliche Berichterstattung (auch über das Internet) über die Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht: 
      • Schritte zur Umsetzung der Pflichten in Bezug auf das Managementsystem sowie das Risikomanagement; 
      • Zusammenfassender Bericht der von Dritten durchgeführten Prüfungen
    • Nachgelagerte Abnehmer: Nachweis, dass diesen alle im Rahmen der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette erlangten aktuellen Informationen zur Verfügung stehen (unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen)
    Quelle: IHK Düsseldorf „Sorgfaltspflichten beim Import von Konfliktmineralien“

    Wie können die Vorschriften der Verordnung umgesetzt werden?

    Bei der Umsetzung sieht die EU-Verordnung über Konfliktmineralien vor, sich an dem fünfstufigen Prozess der Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Rohstoffbeschaffung zu orientieren, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem „Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. - 3. Ausgabe (2019) (PDF, 2 MB)“ dargelegt hat. Das heißt, dass eine Umsetzung der Verpflichtung aus der EU-Konfliktmineralien-Verordnung dadurch erreicht werden kann, dass das Verfahren aus dem Leitfaden adaptiert wird. Das führt zu der (widerleglichen) Vermutung der hinreichenden Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

    Es ist jedoch auch möglich, eigenständige, mit den Leitlinien vergleichbare Verfahren zu entwickeln. Ob ein Verfahren als vergleichbar zu bewerten ist, obliegt bei einer Kontrolle der Beurteilung der Deutschen Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR).

    Die OECD hat eine interaktive Version des Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten entwickelt. Eine Liste von Instrumenten, Werkzeugen, Vorlagen und Wissensressourcen im Zusammenhang mit dem Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten finden Sie hier.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Welche Länder gelten als Konflikt- und Hochrisikogebiete?

    Hier erfahren Sie, welche Länder die Europäische Union als Konflikt- und Hochrisikogebiete einstuft und mit welchen Mitteln Sie prüfen können, ob ein bestimmtes Land dazugehört.

    Als Konflikt- und Hochrisikogebiete (Conflict-Affected and High Risk Areas, CAHRAs) bezeichnet die Europäische Union Regionen, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden, sowie Gebiete mit schwacher oder nicht vorhandener Regierungsführung und Sicherheit. Auch Gebiete mit weit verbreiteten und systematischen Verletzungen des Völkerrechts, einschließlich Menschenrechtsverletzungen, zählen dazu.

    Wenn Konflikt- und Hochrisikogebiete in 3TG-Lieferketten identifiziert werden, ruft der OECD-Leitfaden zu verstärkten Maßnahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht auf. Diese sollen es Unternehmen ermöglichen, weiterhin auf verantwortungsvolle Weise aus CAHRAs zu beziehen.

    Die EU-Kommission veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte nicht erschöpfende, indikative Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) und Empfehlungen zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs).

    Die Responsible Minerals Initiative (RMI) hat Ressourcen zusammengestellt, die Ihnen helfen zu bestimmen, ob ein Land als Konflikt- oder Hochrisikogebiet eingestuft werden kann.

    TDi Sustainability hat einen CAHRA-Index erstellt, der die Wahrscheinlichkeit, dass ein Land die OECD-Definition einer Konflikt- oder Hochrisikogebiet erfüllt, als hoch, mäßig oder niedrig einstuft, um bei der Bestimmung zu helfen.

    Die OECD bietet einen Blog mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu CAHRAs.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien

    Hier erfahren Sie, wie Sie verantwortungsvolle Schmelzwerke und Raffinerien als Lieferanten finden können.

    Ein Importeur von 3TG-Mineralien und -Metallen ist von der Verpflichtung zur Prüfung durch Dritte befreit, wenn er substanzielle Nachweise, einschließlich Prüfungen durch Dritte, dafür erbringen kann, dass alle Schmelzwerke und Raffinerien in seiner Lieferkette die EU-Verordnung über Konfliktmineralien einhalten. Das heißt, dass alle Schmelzwerke und Raffinerien in seiner Lieferkette durch von der EU-Kommission anerkannte Sorgfaltspflichtregelungen für die Lieferkette abgedeckt sind (sogenannte „verantwortungsvolle Schmelzwerke und Raffinerien“, Artikel 6 und 9 der EU-Verordnung). 

    Die Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission eine Liste der Schmelzwerke und Raffinerien, deren Sorgfaltspflichtregelung als mit der Verordnung konform anerkannt wurde, veröffentlicht ("List of the names and addresses of global responsible smelters and refiners"). Der Bezug von Rohstoffen über diese Anbieter reicht allein allerdings nicht als Nachweis im Sinne der Sorgfaltspflicht aus; hierfür werden zusätzliche Prüfungen benötigt. 

    Bereits bestehende freiwillige Unternehmensinitiativen oder andere Systeme sollen anerkannt werden, wenn sie der OECD Due Diligence Guidance Rechnung tragen. Damit gelten diejenigen Unternehmen, die sich bereits in Initiativen wie EICC oder ITRI engagieren, als verantwortungsvolle Einführer und müssen sich keinem weiteren Audit unterziehen. So sollen Doppelbelastungen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Unternehmen verhindert werden.

    Initiativen, die darauf abzielen, Prüfungen der Sorgfaltspflicht von Schmelzhütten und Raffinerien durch Dritte zu unterstützen, sind beispielsweise:

    • London Bullion Market Association (LBMA), Responsible Gold Guidance
    • Responsible Jewellery Council (RJC), Code of Practices
    • Responsible Minerals Initiative (RMI), Responsible Minerals Assurance Process (RMAP)

    Andere Standards, die von den Akteuren der Lieferkette zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Audits entlang der 3TG-Lieferkette verwendet werden können:

    • The Alliance for Responsible Mining (ARM) and Resolve – Code of Risk-Mitigation for Artisanal and Small-Scale Mining Engaging in Formal Trade (CRAFT),
    • Fairtrade Gold und Fairmined – Standard für Gold und verwandte Edelmetalle aus dem artisanalen und Kleinbergbau,
    • Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) – Standard für verantwortungsvollen Bergbau,
    • International Council on Mining and Metals (ICMM) – Code of Conduct,
    • International Tin Supply Chain Initiative (ITSCI),
    • World Gold Council (WGC) – Standard zu konfliktfreiem Gold und Grundsätze für einen verantwortungsvollen Goldabbau.

    Metallspezifische Informationen zur verantwortungsvollen Beschaffung:

    Tantal

    Ressourcen für die Sorgfaltspflicht bei Tantal vom RMI

    Tantalum & Niobium International Study Centre (T.I.C)

    Zinn

    Ressourcen für die Sorgfaltspflicht bei Zinn vom RMI

    International Tin Association

    Wolfram

    Ressourcen für die Sorgfaltspflicht bei Wolfram vom RMI

    International Tungsten Industry Association

    Gold

    London Bullion Market Association

    Ressourcen für die Sorgfaltspflicht bei Gold vom RMI

    World Gold Council

    Responsible Jewellery Council

    Informationen von Lieferanten anfordern:

    Es gibt verschiedene kostenlose, standardisierte Vorlagen, die Sie verwenden können, um Informationen von Lieferanten anzufordern:

     

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Wie können Metalle aus Kleinbergbau bezogen werden?

    Wie Sie Mineralien und Metalle aus artisanalem und Kleinbergbau im Ausland verantwortungsvoll beziehen können, erfahren sie hier.

    Der Einkauf von Mineralien und Metallen aus artisanalem und Kleinbergbau kann zur Entwicklung der lokalen Gemeinschaften beitragen, wenn er im Einklang mit den Richtlinien für eine verantwortungsvolle Beschaffung erfolgt.

    Die OECD bietet eine hilfreiche FAQ-Seite über die Beschaffung aus artisanalem und Kleinbergbau an.

    Die Alliance for Responsible Mining hat den Fairmined-Standard und den CRAFT-Kodex entwickelt. Der Fairmined-Standard enthält Anforderungen an verantwortungsvolle Bergbauunternehmen wie formale und legale Bergbauaktivitäten, Umweltschutz, verbesserte Arbeitsbedingungen, Rückverfolgbarkeit von Fairmined-Mineralen und auch sozioökonomische Entwicklung durch die Fairmined-Prämie. Ebenso legt er die Anforderungen fest, die von den anderen Teilnehmern der verantwortungsvollen Lieferkette erfüllt werden müssen.

    Fairtrade International hat den Fairtrade-Standard für Gold und verwandte Edelmetalle für den artisanalen und Kleinbergbau entwickelt.

    Responsible Artisanal Gold Solutions (RAGS) bietet ein Toolkit zur Sorgfaltspflicht bei artisanalem Gold.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Welche Behörde übernimmt die Kontrolle?

    In Deutschland kontrolliert die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe die Einhaltung der EU-Verordnung über Konfliktmineralien.

    In Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die zuständige Durchführungsbehörde und übernimmt die Kontrolle. Dazu wurde die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) in der BGR eingerichtet.

    Die DEKSOR überprüft die Importeure anhand der vom Zoll ausgehändigten Daten. Das deutsche Durchführungsgesetz zur Konfliktmineralienverordnung stattet die BGR dabei mit Eingriffsbefugnissen aus.

    Für betroffene Unternehmen hat die DEKSOR eine Orientierungshilfe bei Kontrollen veröffentlicht. Diese soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen über den Ablauf und die wesentlichen Inhalte der Kontrollen informieren.

    Ihr Unternehmen hat Niederlassungen in anderen EU-Ländern: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen nationalen Behörde nach allen Vorlagen oder Berichtsformaten, die Sie ausfüllen müssen, um die Vorschriften in dem jeweiligen Land zu erfüllen, und wie diese eingereicht werden sollen. Die Anforderungen können in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sein.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Rechtsgrundlagen und nützliche Links

    Hier finden Sie die Verordnungen und Gesetze, ein Merkblatt, Leitfäden und Links zu freiwilligen Initiativen für verantwortungsvolle Lieferketten bei Konfliktmineralien.

    Rechtsgrundlagen

    Europäische Union

    Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten 

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1588 vom 25. Juni 2020 - Festsetzung der restlichen Mengenschwellen (Ergänzung zu Anhang I der Verordnung (EU) 2017/821)

    Delegierte Verordnung über Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2017/821

    EU: Verantwortungsvoller Handel mit Mineralen aus Hochrisiko- oder Konfliktgebieten (Zusammenfassung der EU-Verordnung 2017/821)

    EU Conflict Minerals Regulation

    Regelmäßig aktualisierte, indikative Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs)

    Empfehlungen der EU-Kommission zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs)

    Online-Portal „Due Diligence Ready!“ der EU-Kommission (in 7 Sprachen)

    (Das Portal soll betroffene Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen. Es soll als Hilfe dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern. Das Portal enthält Informationen, Tools, Schulungsmaterialien, Frequently Asked Questions (FAQ) mit Antworten, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten und ein Begriffsglossar.)

    Bundesrepublik Deutschland

    Deutsches Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz - MinRohSorgG)

    Büro Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR)

    DEKSOR Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen bei Kontrollen nach Art. 11 VO (EU) 2017/821

    DEKSOR Jahresbericht 2023 über den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/821 nach § 3 Abs. 5 MinRohSorgG

    Merkblatt zur Konfliktmineralienverordnung

    Merkblatt zur Konfliktmineralienverordnung (Herausgeber: BDI, DIHK, VCI, WV Metalle; Stand: 7.10.2020)

    OECD-Leitfaden zur Sorgfaltspflicht

    OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

    OECD-Leitsätze zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsbewusste Lieferketten von Mineralien aus konfliktbetroffenen und hochriskanten Gebieten (interaktive Version des Leitfadens)

    Ressourcen zum OECD-Leitfaden zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien (Liste von Instrumenten, Werkzeugen, Vorlagen und Wissensressourcen im Zusammenhang mit dem Leitfaden)

    Freiwillige Initiativen zu Konfliktmineralien

    Konfliktmineralien – Hintergründe, Regelungen Initiativen – IZU (bayern.de) 

    European Partnership for Responsible Minerals (EPRM)

    EPRM Due Diligence Hub (Datenbank mit Ressourcen und Werkzeugen für die verantwortungsvolle Minerallieferkette)

    EPRM Due Diligence Check (Selbsteinschätzungsinstrument)

    Häufig gestellte Fragen zur Einhaltung der EU-Konfliktmineralien-Verordnung (FAQ)

    Responsible Minerals Initiative (RMI)

    Responsible Minerals Initiative (RMI) mit Infos, Tools, Mustern, Schulungsmaterialien und mineral- und metallspezifischen Informationen

    RMI Active and Conformant Facilities List

    Indicators & Facility Lists by Metal (Refiners, Smelters, Processors)

    Von Edda Wolf | Bonn

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.