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Zollbericht EU Krieg in der Ukraine

Erstes Sanktionspaket

Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen. 

Bei einem Sondertreffen der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am 22. Februar 2022 stimmten alle dem Vorschlag der EU-Kommission über Sanktionen gegenüber Russland zu. Am 23. Februar 2022 veröffentlichte die EU die konkreten Sanktionen im EU-Amtsblatt. Diese treten mit sofortiger Wirkung in Kraft:

  • Sanktionen gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma (Unterhaus des Parlaments), die für den Appell an Präsident Putin stimmten, die Unabhängigkeit der selbsternannten „Republiken“ Donezk und Luhansk anzuerkennen;

  • Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Körperschaften, die zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beigetragen haben. Dazu gehören Regierungsmitglieder, die an den rechtswidrigen Entscheidungen beteiligt waren; drei Banken (Bank Rossiya, Promzvyazbank, VEB.RF); Geschäftsleute/Oligarchen, die die russischen Operationen in den Gebieten von Donezk und Luhansk finanziell oder materiell unterstützen oder von ihnen profitieren; hochrangige Militäroffiziere, die bei den Invasions- und Destabilisierungsaktionen eine Rolle spielen; und Personen, die für die Führung eines Desinformationskrieges gegen die Ukraine verantwortlich sind;

  • Beschränkungen der Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung zum Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen der EU. Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren;

  • Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete.

Diese bestehenden Sanktionen wurden bei einem erneutem Sondergipfel am 24. Februar 2022 außerdem umfangreich verschärft. Die restriktiven Maßnahmen betreffen unter anderem die Bereiche Energie, Finanzen und Transport.

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