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Zollbericht EU Krieg in der Ukraine

Inwieweit sind Hilfgüter von Exportbeschränkungen betroffen?

Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.

Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen. Insbesondere zählen dazu:

  • Wasser
  • Nahrungsmittel
  • Zelte
  • Feldbetten
  • Decken
  • Schlafsäcke
  • zivile Kleidung (Schuhe, Jacken, Mützen usw.)
  • Verbandsmaterial
  • Kinderspielzeug
  • handelsübliche Rundfunkempfänger
  • zivile Mobilfunktelefone

Auch Lieferungen von verkehrsfähigen Medikamente (ausgenommen Barbiturate und Radiopharmaka) in die Ukraine sind möglich. Unter verkehrsfähig versteht man:

  • Antibiotika
  • antivirale Medikamente (Virostatika)
  • rezeptfreie Schmerzmittel
  • fiebersenkende Mittel
  • Magen-Darm-Mittel
  • Wund- und Heilsalben
  • Mittel zur Wunddesinfektion (Antiseptika)
  • Mittel gegen Atemwegserkrankungen und Erkältungen
  • Antikoagulanzien
  • blutstillende Mittel
  • entzündungshemmende Salben und Gels
  • Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen
  • Insulin
  • Koronarmittel.

Die Ausfuhr von Waren, welche primär zu militärischen Zwecken bestimmt sind, erfordern eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA.


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