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Zollmeldung EU Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Ukraine wird in EU-Roamingzone aufgenommen

Die EU-Kommission hat den Vorschlag angenommen, das Roaming in das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine mit einzubeziehen.

Von Karin Appel | Bonn

Mit dieser Erweiterung des Assoziierungsabkommens können Ukrainerinnen und Ukrainer und Bürgerinnen und Bürger der EU ohne zusätzliche Kosten in den jeweiligen Gebieten telefonieren, SMS schreiben und das Internet nutzen.

Die Integration der Ukraine in den freien EU-Roamingraum ist eine weitere Maßnahme auf dem Weg zu einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine und ein weiterer Schritt in der Harmonisierung von Normen und Standards. 

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