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Zollmeldung Israel Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA

Israel verlängert Frist für die Wiederausfuhr von Carnets ATA

Der israelische Zoll hat einem erleichterten Carnet-ATA-Verfahren zugestimmt. Demnach soll die Frist für die Wiederausfuhr automatisch verlängert werden.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die IHK München und Oberbayern informiert über das erleichterte Carnet ATA-Verfahren aufgrund der aktuellen Situation in Israel und den damit einhergehenden Herausforderungen für Carnet-Inhaber ausländischer Carnets ATA.

Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert, sofern

  1. sich die Waren derzeit in Israel befinden und
  2. die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 30. November 2023 liegt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung der IHK München und Oberbayern

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