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Rechtsmeldung | Katar | Geldwäschegesetz

Neues Gesetz gegen Geldwäsche in Katar

Katar hat am 3. Juli 2022 ein Bargeldtransaktionsgesetz im Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz gilt seit diesem Tag und soll das Risiko von Geldwäsche im Land verringern.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Durch das neue Bargeldtransaktionsgesetz ist es in Katar nun verboten, Bargeld für Transaktionen zu verwenden, die den Wert von 50.000 Katar-Riyal (ca. 13.500 Euro) überschreiten. Der Ministerrat hat das Recht, diesen Schwellenwert zu ändern. Für Transaktionen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen alternative Zahlungsmittel wie Schecks, Banküberweisungen und Bankkarten verwendet werden. Bargeld im Sinne des Bargeldtransaktionsgesetzes umfasst alle von der Zentralbank von Katar ausgegebenen Banknoten, Münzen und sonstigen Geldinstrumente sowie alle gehandelten ausländischen Währungen.

Der Beschluss Nr. 10 aus 2022 des katarischen Ministerrates legt die Kategorien von Transaktionen fest, bei denen die Verwendung von Bargeld über 50.000 Katar-Riyal verboten ist. Dabei handelt es sich um die folgenden Kategorien:

  • Verkauf, Kauf und Vermietung von Immobilien aller Art sowie deren Umbau;
  • Verkauf, Kauf und Vermietung von Fahrzeugen aller Art und deren Kennzeichen;
  • Verkauf, Kauf und Vermietung von Seetransportmitteln;
  • Verkauf, Kauf und Vermietung von allen Edelmetallen, Edelsteinen und Schmuck;
  • Verkauf, Kauf und Vermietung von Kamelen, Pferden, Vieh und Falken.

Das Bargeldtransaktionsgesetz sieht strenge Strafen für die Nichteinhaltung vor. So kann in diesem Fall eine Strafe von bis zu 30 Prozent des Gesamtwerts der Barzahlung verhängt werden.

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