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Branche kompakt | Kolumbien | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

In der kolumbianischen Abfallwirtschaft mangelt es an einheitlichen Vorschriften und Finanzierung. 

Von Janosch Siepen | Bogotá

Der politische Rahmen für Abfallwirtschaft ist vornehmlich zwischen Wohnungs- und Umweltministerium aufgeteilt. Gerade diese Aufteilung stellt eine Herausforderung für die Abfallwirtschaft im Land dar, da es an Harmonisierung mangelt. Eine einheitliche Behörde für Abfallwirtschaft gibt es nicht. So existiert ein großer Flickenteppich an Abfallvorschriften, berichtet ein Insider.

Neben den zuständigen großen Unternehmen im Land wird in vielen Kommunen die Sammlung und der Transport von Hausmüll von der Kommunalverwaltung übernommen, die die Anlagen und Maschinen erwirbt. Bei Ausschreibungen sollten Unternehmen nicht darauf wetten, dass alles "normal" abläuft, berichtet ein Branchenkenner. Oft bestimme das Prinzip "Wen kenne ich?". Andere Abfallströme (gefährliche Abfälle, Industrieabfälle, etc.) werden vom privaten Sektor verwaltet. 

Die Abfallwirtschaft in Kolumbien ist unterfinanziert. Allerdings gibt es einige nationale Geldgeber wie Findeter sowie multilaterale Finanzierer wie die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Daneben existieren Steuerbefreiungen für den Import von Umwelttechnologie. Der Incentivo al Aprovechamiento y Tratamiento de Residuos Sólidos (IAT) stellt Fördergelder für Recycler bereit, sofern diese einen Umweltmanagementplan für Verpackungsabfälle erstellen und umsetzen.

In Kolumbien sorgt das Kolumbianische Institut für technische Standards und Zertifizierung (ICONTEC) für Produktrichtlinien, auch für die Abfallwirtschaft. Branchenspezifische Einfuhrbestimmungen existieren nicht, doch muss auf die allgemeinen Kennzeichnungspflichten und Einfuhrbestimmungen geachtet werden. Für Projekte im Bereich der Umwelttechnik ist zudem eine Genehmigung der Kolumbianischen Agentur für Umweltlizenzen (ANLA) erforderlich. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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