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Zollbericht Kuba Registrierung von Importeuren, Zollagenten

Organisation des Außenhandels

Der Außenhandel Kubas ist nach wie vor staatlich kontrolliert.

Von Klaus Möbius | Bonn

Wer auf Kuba Waren importieren will, benötigt zunächst eine Erlaubnis des Ministeriums für Außenhandel und Auslandsinvestitionen. Der Exporteur im Ausland benötigt keine Erlaubnis. Es gibt auch keine produktbezogenen Lizenzen oder Quoten (Ausnahme: Ozon abbauende Substanzen).

Die kubanische Seite strebt häufig Konsignationsverträge an, auf deren Grundlage der ausländische Verkäufer seine Ware zunächst an ein Konsignationslager in Kuba liefert. Die Liefervorräte lagern damit beim Abnehmer, bleiben aber bis zu ihrer Entnahme aus dem Lager Eigentum des Lieferanten. Verbindlichkeiten entstehen erst durch die Entnahme. Der ausländische Verkäufer benötigt für diese Form weder eine Niederlassung noch einen Handelsagenten im Land. Allerdings muss der Konsignationsvertrag vom Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen genehmigt werden und das kubanische Unternehmen muss über eine Außenhandelslizenz verfügen. Darüber hinaus sind Kommissionsverträge üblich, bei denen der kubanische Importeur als Kommissionär auf Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen handelt und die Ware in Kuba gegen eine vereinbarte Kommission verkauft. Eine Sonderform des Kommissionsvertrages stellt die Zwischenlagerung der Ware auf Kosten des Kommittenten in einem Zollfreilager dar. Hier muss der ausländische Lieferant aber über eine Niederlassung oder einen Handelsagenten verfügen.

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