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Zollmeldung Madagaskar Zolltarif, Einfuhrzoll

Keine Schutzmaßnahmen auf pflanzliche Speiseöle und Margarine

Die Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von pflanzlichen Speiseölen und Margarine wurde ohne Verhängung einer Maßnahme abgeschlossen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 14. Dezember 2021 wurde die Schutzmaßnahmenuntersuchung, die bereits im September 2020 auf Ersuchen der Delegation Madagaskars eingeleitet wurde, ohne Verhängung einer Maßnahme abgeschlossen.

Die Untersuchung hat sich auf pflanzliche Öle und Margarine mit den madagassischen Zolltarifnummern 1507 90 00, 1507 10 10, 1508 90 00, 1509 10 10, 1509 90 00, 1510 00 00, 1511 10 11, 1511 10 91, 1511 90 00, 1512 11 10, 1512 19 00, 1512 21 10, 1512 29 00, 1514 11 00, 1514 11 10, 1514 19 00, 1514 91 10, 1514 99 00, 1517 10 00, 1517 90 10, 1517 90 90 und 1518 00 00 bezogen. Grund für die Einleitung des Verfahrens war die Absicht, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.

Weitere Informationen:

Bericht über die Einleitung des Verfahrens vom 18. September 2020

Bericht über den Abschluss des Verfahrens vom 14. Dezember 2021

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