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Zollmeldung Madagaskar Zollgesetz und Zollverfahren

Madagaskar vereinfacht seine Im- und Exportprozesse

Madagaskar digitalisiert seine Prozesse: Händler können nun Pflanzengesundheitszeugnisse elektronisch austauschen und papierlose Zollauskünfte beantragen.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Pflanzengesundheitszeugnisse bestätigen, dass landwirtschaftliche Exporte und Importe frei von Schädlingen und Krankheiten sind. Der papierbasierte Prozess wird nun durch die elektronische Variante ePhytos abgelöst. Handelspartner können folglich durch die Verknüpfung mit dem IPPC-Hub ihre elektronischen Pflanzengesundheitszeugnisse (ePhytos) mit teilnehmenden Ländern austauschen. Der elektronische Prozess beschleunigt die Abwicklung und ist zudem kostengünstiger und weniger anfällig für Fehler, Verlust und Fälschung. 

Neben dessen können Händler nun auf der Website des Zolls Vorabentscheidungen beantragen und somit konkret erfragen, wie zum Beispiel ihre Ein- oder Ausfuhr geregelt wird. Dank solcher Auskünfte (papierlos) können Verzögerungen und Kosten verringert, Zollvorschriften eingehalten, die Beziehung zwischen Händler und Zollbehörde verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit Madagaskars gestärkt werden. 

Mit der Umstellung auf elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse und der Einführung eines papierlosen Mechanismus zur Erteilung schriftlicher Vorbescheide kommt Madagaskar seinen Verpflichtungen im Rahmen des WTO Trade Facilitation Agreement nach. Die Projekte wurde in Zusammenarbeit mit der Global Alliance for Trade Facilitation umgesetzt. 

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