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Rechtsmeldung | Malaysia | Arbeitsrecht

Änderungen im malaysischen Arbeitsrecht erst ab 2023 anwendbar

Die im Jahr 2022 verabschiedeten Anpassungen im Arbeitsgesetz Malaysias werden erst ab 1. Januar 2023 gelten – vier Monate später als ursprünglich vorgesehen.

Von Julia Merle | Bonn

Das zuständige Ministerium gab kurz vor dem zunächst festgelegten Termin, dem 1. September 2022, ein neues Datum für die Implementierung der Änderungen bekannt.

So werden die jüngsten Anpassungen des malaysischen "Employment Act 1955" – darunter etwa die Verkürzung der maximalen Wochenarbeitszeit – ab 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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