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Rechtsmeldung | Mauritius | Gewerblicher Rechtsschutz

Mauritisches Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz in Kraft

Schon Ende Januar ist der mauritische Industrial Property Act in Kraft getreten. Das Gesetz aus 2019 konsolidiert die bisherigen Einzelgesetze zum gewerblichen Rechtsschutz.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das neue Gesetz regelt insbesondere folgende fünf Bereiche:

  • Patente und Gebrauchsmuster,
  • gewerbliche Muster und Modelle gemäß dem Haager Abkommen,
  • Marken, inklusive Handelsnamen und geografische Angaben nach dem Madrider Abkommen,
  • neue Pflanzensorten und
  • Layout-Designs von integrierten Schaltkreisen.

Während der Schutz von geografischen Herkunftsangaben und der Schutz neuer Pflanzensorten neu eingeführt wurde, orientiert sich das neue Gesetz im Bereich der Patente, der gewerblichen Muster und Modelle sowie dem Markenschutz an verschiedenen internationalen Abkommen. Zu diesen Abkommen gehören insbesondere der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle und das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken. Bisher ist Mauritius kein Vertragsstaat dieser Abkommen. Es bleibt abzuwarten, ob die mauritische Regierung den Abkommen in naher Zukunft beitritt.

Gewerbliche Schutzrechte können in Mauritius beim Industrial Property Office (IPOM) angemeldet werden. Streitigkeiten mit Bezug zu gewerblichen Schutzrechten können vor das Industrial Property Tribunal gebracht werden.

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