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Zollbericht Mauritius Einfuhrabgaben

Private Einfuhr von Waren

Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Bei der privaten Einfuhr von Waren können Zollerleichterungen gelten. Nicht jede Einfuhr ist anzumelden oder zu verzollen. 

Reisefreimengen

Waren für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel Kleidung oder Hygieneartikel können von Abgaben befreit eingeführt werden. Darüber hinaus können nicht-mauritische Touristen auf internationalen Flügen weitere Waren einführen, sofern diese einen Wert von bis zu 15.000 Mauritius-Rupie (MR) nicht überschreiten.

Für Alkohol und Tabakwaren gelten gesonderte Regelungen. Die nachfolgenden Angaben gelten pro Person (ab 18 Jahre), wobei zwischen einer der drei Optionen gewählt werden muss:

  1. 250g Tabakwaren und 2l Spirituosen und 4l Wein, Ale oder Bier oder
  2. 250g Tabakwaren, 3l Spirituosen oder
  3. 250g Tabakwaren und 6l Wein, Ale oder Bier.

Innerhalb dieser Freibeträge können die Waren zoll- sowie steuerfrei in Mauritius eingeführt werden. Werden die oben genannten Freigrenzen überschritten, sind für jede eingeführte oder gekaufte Menge entsprechende Zölle, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer zu entrichten.

Auch im Rahmen der privaten Einfuhr können beschränkte Waren nur mit einer entsprechenden Genehmigung und/oder Lizenz eingeführt werden. Verbotene Güter dürfen dagegen gar nicht eingeführt werden. Welche konkreten Waren verboten sind, können Sie hier nachlesen.

Weitere Informationen zu den Reisefreimengen und zur Abfertigung bei der Ankunft in Mauritius

Postsendungen

Sendungen bis zu einem Wert von 1.000 MR sind zollfrei. Davon ausgenommen sind Waren zum Weiterverkauf, Tabakwaren, Wein, Spirituosen sowie Waffen und Munition. Wird der Wert von 1.000 MR überschritten, sind entsprechende Einfuhrabgaben zu leisten. 

Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte und pharmazeutische Waren müssen vorab stets vom entsprechenden Ministerium genehmigt werden. 

Waren für den persönlichen Gebrauch können in der Regel ohne Zollanmeldung eingeführt werden. Eine Zollinhaltserklärung in englischer oder französischer Sprache ist jedoch erforderlich.

Weitere Informationen zu Postsendungen

Geschenksendungen

Geschenksendungen werden von einer privaten Person im Ausland an eine private Person in Mauritius verschickt. Diese Sendungen beziehen sich auf einen bestimmten Anlass, wie zum Beispiel Geburtstag oder Hochzeit. Geschenksendungen können frei von Abgaben eingeführt werden, sofern der Wert des Geschenkes nicht 1.000 MR übersteigt. Liegt der Wert des Geschenkes über 1.000 MR sind entsprechende Zollabgaben zu zahlen.

Weitere Informationen zu Geschenksendungen

Informationsstellen 

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