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Zollbericht Mauritius Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

Die in den letzten Jahren durchgesetzten Liberalisierungen spiegeln sich im aktuellen Zolltarif wider.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die anfallenden Einfuhrabgaben sind innerhalb von 14 Werktagen nach Abgabe der Zollanmeldung zu entrichten. Diese können bar, per Geldscheck oder Banküberweisung beglichen werden.

Zolltarif und Zollsätze

Der Zolltarif Mauritius' (Customs Tariff Schedule, HS 2022 Version) basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022). Der aktuelle Zolltarif spiegelt die über die letzten Jahre hinweg durchgesetzten Liberalisierungen wider. Der aktuelle durchschnittliche Meistbegünstigungszollsatz liegt bei 0,8 Prozent (Stand: 2022). Im Jahr 2021 lag dieser noch bei 1,3 Prozent.

92,7 Prozent aller landwirtschaftlichen Waren und 96,2 Prozent der nicht-landwirtschaftlichen Waren können zollfrei gehandelt werden. Für die restlichen Waren fallen Einfuhrzölle zwischen 5 und 100 Prozent an.

Zollkontingente wendet Mauritius lediglich im Rahmen des Handelsabkommens mit Indien (CECPA) an. Diese gelten dabei für 88 Produkte wie zum Beispiel Gewürze, Tea, Plastikartikel und Holzmöbel. Die entsprechenden Kontingente können über das mauritische Portal View Quota at Import eingesehen werden.

Zollwert

Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Zölle ist der Zollwert. Entsprechend dem von Mauritius umgesetzten WTO-Zollwertkodex ist dies in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, abzüglich Fracht- und Versicherungskosten. Kann der Zollwert nicht nach dieser ersten Methode festgestellt werden, sind die 2. bis 6. Methode in der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Ermittlung des Zollwerts zu prüfen.

Weitere Informationen zur Ermittlung des Zollwertes in Mauritius (inklusive Beispiele)

Außertarifliche Zollbefreiungen sowie reduzierte Zollsätze

Die sogenannten unclassified exemptions from customs duty werden im mauritischen Zolltarif unter First Schedule, Part II dargelegt. Hierunter fallen einerseits Waren, für die Zollbefreiung gewährt wird, und andererseits Waren, für die ein ermäßigter Zollsatz gewährt wird.

Einfuhrumsatzsteuer

Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der mauritischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Mauritius erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können.

Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert zuzüglich Zoll und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst.

Der Normalsatz beträgt 15 Prozent. Neben der 15-prozentigen Mehrwertsteuer greift für einige Waren auch eine Mehrwertsteuerbefreiung beziehungsweise ein Nullsatz. Die steuerbefreiten Leistungen werden im First Schedule des VAT Act genannt. Leistungen, für die der Mehrwertsteuersatz Null Prozent beträgt, werden dagegen im Fifth Schedule des VAT Act gelistet. 

Den produktspezifischen Einfuhrumsatzsteuersatz können Sie den Customs Tariff Schedules entnehmen.

Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer

Gesetzesgrundlage: Value Added Tax Act

Verbrauchsteuer 

Auf Grundlage des Excise Act 1994 und den entsprechenden Aktualisierungen wird der Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren mit einer indirekten Steuer belastet. 

Bei der Einfuhr von beispielsweise folgenden Waren fällt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) an:

  • einige Milcherzeugnisse 
  • Frucht- und Gemüsesäfte
  • Mineralwasser und Limonaden
  • Tabak und Tabakwaren
  • bestimmte alkoholische Getränke
  • diverse KFZ und Boote

Die Liste aller verbrauchsteuerpflichtigen Waren können Sie im The Excise Act - Part I nachlesen. Den produktspezifischen Verbrauchsteuersatz können Sie den Customs Tariff Schedules entnehmen.

Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert. 

Wie hoch ist der Verbrauchsteuersatz für ausgewählte Waren?Ausgewählte Beispiele
Produktkategorie BeispielVerbrauchsteuersatz
LebensmittelOrangensaft (HS: 2009.19.00)6 Cent je Gramm Zuckergehalt
Alkoholische GetränkeBier (HS: 2206.00.49)73.30 MR/Liter
TabakwarenZigarillos (HS: 2402.10.10)13728 MR/1000 Stück
MineralölerzeugnisseGas (HS: 2710.19.50)4.22 MR/Liter
KFZPersonenkraftwagen (HS: 8703.32.13)50 Prozent
Stand der Tabelle: März 2024; Die Zolltarifnummern beziehen sich auf die mauritischen Zolltarifnummern; 1 MUR = 0,020 EUR (09.04.2024)Quelle: https://www.mra.mu/download/ExciseAct.pdf

 

Gesetzesgrundlage: Excise Act

Weitere Steuern und Abgaben

Bei der Wareneinfuhr in Mauritius können je nach Art der Ware noch weitere Abgaben anfallen.

MID-Abgabe

Produkte aus Petroleum oder Flüssiggas (HS: 2701.11, 2701.12, 2701.19, 2710.19.19, 2710.19.31, 2710.19.39, 2710.19.50, 2710.19.61, 2710.19.69, 2711.13) werden mit einer zusätzlichen MID-Abgabe (Maurice Ile Durable) zur Erhaltung der Umwelt belastet. Die Abgabe beträgt 0,30 Mauritius-Rupie (MR)/l.

Für welche konkreten Waren die MID Levy anfällt, können Sie dem Part II - Mid Levy des Excise Act entnehmen.

Umweltabgabe

Bestimmte KFZ sowie Waren des Kapitels 87 des Harmonisierten Systems werden mit einer zusätzlichen CO2-Abgabe (Umweltabgabe) belastet. Die Abgabe hängt vom Co2-Ausstoß des Kraftfahrzeuges ab. Für KFZ ab einem Co2-Ausstoß von 151 g/km beträgt die Abgabe zwischen 2000 MR/g/km und 5000 MR/g/km.

Weitere Informationen zur Co2-Abgabe auf KFZ

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