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Gerichts-/Anwaltsgebühren

Gerichtsgebühren

Parteien in Zivilverfahren müssen Gerichtsgebühren (griffierecht) zahlen. Dies ist insbesondere im niederländischen Gesetz über Gebühren in Zivilverfahren (Wet griffierechten burgerlijke zaken) geregelt. Die Höhe der grundsätzlich bei Klageerhebung zu entrichtenden Gebühren ist regelmäßig abhängig vom Streitwert. Juristische Personen (rechtspersonen / niet-natuurlijke personen) müssen grundsätzlich höhere Gerichtsgebühren zahlen als natürliche Personen (natuurlijke personen). Ausführliche Informationen zu Gerichtsgebühren bietet das niederländische Gerichtsportal de Rechtspraak.

Für die Kostenentscheidung (kostenveroordeling) gilt auch in den Niederlanden der Grundsatz, dass der Prozessverlierer die Kosten trägt. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 237 Absatz 1 Satz 1 der niederländischen Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Hat eine Partei überflüssige Kosten verursacht, so kann das Gericht diese Partei zur Kostentragung verurteilen (Artikel 237 Absatz 1 Satz 3 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Das Gericht kann aber auch den Sieger zu einer teilweisen Kostentragung verpflichten. In die Kostenentscheidung können neben den Gerichtsgebühren beispielsweise auch Gerichtsvollziehergebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Kosten für Zeugen und / oder Sachverständige sowie die Anwaltsvergütung aufgenommen werden (Artikel 238 ff. Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering).

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