Marken (merk), Muster (tekening) und Modelle (model) werden seit dem 1.9.2006 durch das mit Luxemburg und Belgien geschlossene Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum (Benelux-Verdrag inzake de intellectuele eigendom) geregelt.
Anmeldungen sind an das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Benelux-Bureau voor de Intellectuele Eigendom - BBIE) oder die jeweiligen nationalen Verwaltungsstellen zu richten (Artikel 2.5 und Artikel 3.9 Benelux-Übereinkommen).
Die Laufzeiten betragen für Marken zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) (Artikel 2.9. Benelux-Übereinkommen) und für Muster sowie Modelle fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) (Artikel 3.14. Benelux-Übereinkommen).
Auf der Internetseite des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum können Marken und Muster recherchiert werden.