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Rechtsmeldung | Pakistan | Steuerrecht

Änderungen im Steuerrecht Pakistans

Pakistan ändert im Rahmen des Haushalts 2022/23 verschiedene Steuersätze. Davon betroffen sind sowohl die Körperschaftsteuer als auch die Einkommensteuer.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 hat die pakistanische Regierung mittels des Finanzgesetzes 2022 eine Reihe von Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts eingeführt.

Der Körperschaftsteuersatz für Banken wird von 35 Prozent auf 39 Prozent angehoben. In einem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsgesetzes war eine Erhöhung des Steuersatzes für Banken auf 45 Prozent vorgesehen. Dieser wurde somit in der endgültigen Fassung des Gesetzes nun wieder gesenkt.

Zusätzlich wird der Anwendungsbereich der Steuer auf Zahlungen an Gebietsfremde, die sogenannte Quellensteuer, auf Gebühren für Geldtransfers, Kartennetzdienste sowie Zahlungsgateways ausgeweitet. Diese werden ab 1. Juli 2022 nun mit einem Satz von 10 Prozent besteuert.

Und auch gutverdienende Personen müssen durch die Gesetzesänderung eine Art „Reichensteuer“ zahlen. Die neue Steuer wird zu den normal geltenden Einkommensteuersätzen als Aufschlag mit einem progressiven Satz zwischen einem und vier Prozent erhoben. Einkommen ab 150 Mio. pakistanischen Rupien (ca. 715.000 Euro) sind mit einem Prozent betroffen, bei einem Einkommen von über 300 Mio. pakistanischen Rupien (ca. 1.430.000 Euro) sind es dann vier Prozent. Ab diesem Betrag ist die „Reichensteuer“ allerdings gedeckelt und verbleibt bei vier Prozent.                           

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