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Rechtsmeldung | Pakistan | Internationale Übereinkommen

Pakistan tritt Haager Apostille-Übereinkommen bei

Am 8. Juli 2022 hat Pakistan die Beitrittsurkunde zum Haager Apostille-Übereinkommen ratifiziert.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das Haager Apostille-Übereinkommen wird für Pakistan damit am 9. März 2023 in Kraft treten.

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (sogenanntes Apostille-Übereinkommen) ersetzt das traditionelle und umständliche Legalisierungsverfahren durch eine einzige Formalität: die Ausstellung einer Bescheinigung, der sogenannten Apostille.

Eine Apostille, die vom jeweiligen Ursprungsstaat ausgestellt wird, bestätigt dann die Herkunft eines öffentlichen Dokuments, so dass es im Ausland einer anderen Vertragspartei vorgelegt werden kann. Dieser vereinfachte Rahmen soll den internationalen Verkehr von öffentlichen Urkunden für Einzelpersonen, Familien und Geschäftsleute deutlich erleichtern.

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