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Rechtsmeldung | Panama | Steuerrecht

Panama erneuert Steuerregelungen im Insolvenzverfahren

Die Nationalversammlung Panamas hat der Einführung neuer steuerlicher Maßnahmen im Konkurs-/Reorganisationsverfahren zugestimmt.

Von Jan Sebisch | Bonn

Die panamaische Nationalversammlung hat der Einführung des Ley N° 306 (De miércoles 01 de junio de 2022) zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. Juni 2022 im Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt rückwirkend ab dem 2. Januar 2017. Das Gesetz zielt auf die Entlastung von Schuldnern in Insolvenzverfahren ab.

Infolge des Gesetzes können unter anderem während eines Reorganisationsverfahrens vereinbarte Nachlässe oder Schuldenerlasse auf die Gewinnrücklagen des Schuldners angerechnet werden und werden folglich vom Bruttoeinkommen des Schuldners ausgenommen. Die einbehaltenen Gewinne werden in diesem Rahmen von der Quellensteuer auf Dividenden befreit und von der Steuerbemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbeerlaubnissteuer (impuesto de aviso de operaciones de empresas) ausgeschlossen.

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