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Wirtschaftsumfeld | Russland | Sanktionen: Handelsbeschränkungen

EU erlässt neue Handelsbeschränkungen gegen Russland

Die EU will Russlands Rüstungsindustrie den Zugang zu kritisch wichtigen Technologien und Dual-Use-Gütern begrenzen und verbietet deren Ausfuhr. Das Einfuhrembargo wird ausgedehnt.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Mit dem 10. Sanktionspaket vom 25. Februar 2023 erweitert die Europäische Union (EU) ihre Sanktionen auf den Warenex- und -import von und nach Russland. Der Staatenbund verhängt weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Waren, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands dienen. Daneben landen weitere Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck auf der Verbotsliste.

EU erweitert Ausfuhrbeschränkungen für Technologiegüter

Die Ausfuhrbeschränkungen im 10. Sanktionspaket umfassen Waren im Wert von rund 11,4 Milliarden Euro, meldet die EU-Kommission. Sie kommen zu den Exportverboten von rund 32,5 Milliarden Euro aus den vorangegangenen neun Sanktionspaketen hinzu, was insgesamt 44 Milliarden Euro ergibt. Damit unterliegen aktuell beinahe die Hälfte der EU-Ausfuhren nach Russland des Jahres 2021 dem Exportembargo. Die Ausfuhr dieser Waren in das größte Flächenland der Welt und in jedes Drittland, das die gelisteten Produkte nach Russland liefern könnte, ist ab sofort untersagt.

Von den Ausfuhrverboten betroffen sind vor allem Technologie- und Industriegüter, darunter:

  • Bau-, Straßenbau und Bergbaumaschinen,
  • Ersatzteile und Motoren für Lkw,
  • Gabelstapler,
  • Kugel- und Wälzlager,
  • Metall- und Steinbearbeitungsmaschinen,
  • Pumpen,
  • Pyrotechnik und Wasserkanonen für die gewaltsame Auflösung von Demonstrationen,
  • Sanitärwaren,
  • Stromgeneratoren und Transformatoren,
  • Turbinen-Strahltriebwerke.
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k, Teil C

KN-Code

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

7308

Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen;

840681

Dampfturbinen mit einer Leistung von weniger als 40 MW;

8408

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren);

840999

Teile für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung;

841319

Flüssigkeitspumpen mit Messvorrichtung, für Kraftstoffe oder Schmiermittel;

841350

Oszillierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb;

841410

Vakuumpumpen;

841950

Wärmetauscher;

842123

Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren;

842139

Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen;

842619

Laufkrane, Portalkrane, Verladebrücken und fahrbare Hubportale;

842620

Turmdrehkräne;

842630

Portaldrehkrane;

842641

Mobilkrane und Krankraftkarren;

8427

Gabelstapler;

842831

Stetigförderer für Waren;

842870

Industrieroboter;

842911

Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer);

842920

Erdhobel oder Straßenhobel (Grader), selbstfahrend;

842940

Straßenwalzen und andere Bodenverdichter, selbstfahrend;

842951

Frontschaufellader;

842952

Bagger, selbstfahrend;

843050

Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, selbstfahrend;

844319

Druckmaschinen, -apparate und -geräte, zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen;

845530

Walzen für Metallwalzwerke;

845640

Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art;

845710

Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen;

845921

Bohrmaschinen für die Metallbearbeitung;

845961

Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert;

8460

Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets;

847431

Betonmischmaschinen und Mörtelmischmaschinen;

847730

Blasformmaschinen zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen;

847982

Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren;

848210

Kugellager;

848280

Wälzlager, einschl. kombinierte Wälzlager;

8483

Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Ketten-räder und Maschinengetriebe, auch in Form von Wechselgetrieben oder Schalt-getrieben oder Drehmomentwandlern; Kugelrollspindeln oder Rollenroll-spindeln; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollen-blöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen;

850131

Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren;

850161

Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von mindestens 75 kVA;

850720

Blei-Akkumulatoren;

8511

Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungs-motoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung;

851220

Beleuchtungsgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch;

851420

Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung;

852582

Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte;

852610

Funkmessgeräte (Radargeräte);

853540

Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter;

853810

Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke;

853951

Leuchtdiodenmodule (LED-Module);

854330

Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese;

854710

Isolierteile für elektrotechnische Zwecke, aus keramischen Stoffen;

870423

Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor);

870510

Krankraftwagen (Autokrane);

870540

Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer);

9005

Ferngläser, Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür;

902920

Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope;

903039

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung;

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 59 I vom 25. Februar 2023

Dual-Use-Güter-Liste wird ausgeweitet und verschärft

Die EU erweitert die Liste der Dual-Use-Güter (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können), deren Ausfuhr nach Russland verboten ist. Zahlreiche, von der russischen Armee genutzte Waffensysteme wie Raketen, Drohnen oder Helikopter enthalten Dutzende ausländischer Bauteile, ermittelte die britische Denkfabrik Royal United Services. Daneben wird der Transit von Dual-Use-Gütern aus der EU in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet untersagt, um das Risiko der Umgehung der Sanktionen zu verringern.

Von den Ausfuhrverboten betroffen sind unter anderem folgende Dual-Use-Güter:

  • elektronische Bauteile und Schaltkreise,
  • Halbleiter und Halbleiterbauelemente,
  • Laser und Sensoren,
  • Seltenerdmetalle und ihre Verbindungen,
  • Wärmebildkameras.
ANHANG II, Teil A der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Nr.

Kategorie

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

1

Allgemeine Elektronik

Elektronische Geräte und Bestandteile; elektronische Baugruppen, Module und Ausrüstung für allgemeine Zwecke; andere spezifische Datenverarbeitungsausrüstung; Ausrüstung für die Fertigung von Elektronikbauelementen oder –materialien; Ausrüstung für die Prüfung oder das Testen elektronischer Bestandteile, Werkstoffe und Materialien; Positiv-Fotoresists für die Halbleiter-Lithografie; Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von elektronischer Bauelementen; Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von elektronischen Bauelementen

2

Rechner

Computer, elektronische Baugruppen und verwandte Geräte und besonders konstruierte Bestandteile; Software zur Prüfung und Validierung von Programmen, die automatisch Quellcodes generieren; Software und Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von sanktionierter Ausrüstung; Technologie zur Entwicklung oder Herstellung von Geräten zur Mehrfachstromverarbeitung (multi-data-stream processing)

3

Telekommunikation (Teil 1), Informationssicherheit (Teil 2)

Telekommunikationsausrüstung; Prüfgeräte für Telekommunikationseinrichtungen; Vorformen aus Glas oder anderen Werkstoffen für die Fertigung von Lichtwellenleitern; Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung und Software für die dynamisch adaptive Leitweglenkung; Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von sanktionierter Ausrüstung; Ausrüstung zur Verschlüsselung; Software und Technologie für Informationssicherheit

4

Sensoren und Laser

Marine- oder terrestrische Akustikausrüstung zum Erfassen oder Lokalisieren von Objekten oder Merkmalen unter Wasser oder zur Positionierung von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen sowie Bestandteile hierfür; optische Sensoren; Bildkameras; Optik; Laser; Magnetometer, supraleitende elektromagnetische Sensoren und Bestandteile hierfür; Schwerkraftmesser (Gravimeter); Radarsysteme, -geräte und wichtige Bestandteile; spezifische Datenverarbeitungsausrüstung; Werkzeuge, Formen, Halterungsvorrichtungen oder Lehren und andere besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör; optische Fasern für Sensorzwecke; optische Materialien; Software und Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung sanktionierter Güter

5

Navigation und Luftfahrtelektronik

Bord-Kommunikationsausrüstung; Luftfahrzeug- Trägheitsnavigationssysteme und sonstige Luftfahrtelektronikausrüstung, einschließlich Bestandteilen; sonstige Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung, das Testen oder die Herstellung von Navigations- und Luftfahrtelektronikausrüstung; Software und Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung

6

Meeres- und Schiffstechnik

Schiffe, Systeme oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, sowie Bestandteile und Zubehör; Software und Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung sanktionierter Ausrüstung; Software für den Betrieb von unbemannten Tauchfahrzeugen, für die Öl- und Gasindustrie

7

Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe

Dieselmotoren, Zugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Gasturbinentriebwerke sowie deren Bestandteile; Weitere Luftfahrzeugmotoren; Vibrationsprüfausrüstung und Bestandteile hierfür; Ausrüstung, Werkzeuge oder Vorrichtungen für die Herstellung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern; Software und Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung sanktionierter Ausrüstung

8

Verschiedene Gegenstände

Ausrüstung für die Erdölförderung oder Erdölexploration; Ausrüstung, elektronische Baugruppen und Bestandteile für Quantencomputer, Quantenelektronik, Quantensensoren, Quantenverarbeitungseinheiten, Qubit-Schaltungen, Qubit-Geräte oder Quantenradarsysteme, einschließlich Pockels-Zellen; Mikroskope und Detektoren; Sammelausrüstung für Metallerze im Tiefseeboden; Herstellungsausrüstung und Werkzeugmaschinen; Ausrüstung für die Herstellung von gedruckter Elektronik für organische Leuchtdioden, Feldeffekttransistoren oder Photovoltaikzellen; Ausrüstung zur Herstellung mikroelektromechanischer Systeme; Ausrüstung zur Herstellung von E-Fuels oder ultraeffizienten Solarzellen; Ausrüstung für Ultrahochvakuum-Anwendungen; kryogene Kühlsysteme und zugehörige Ausrüstung für kryogene Kühlung; Entkapselungs-Ausrüstung für Halbleiterbauelemente; Photodetektoren; digital kontrollierte Werkzeugmaschinen; Wasserwerfersysteme; Schlagwaffen, einschließlich Knüppeln und Schlagstöcken; Polizeihelme; Vorrichtungen zu Fesselungszwecken; Ausrüstung, Software und Daten für die Erdöl- und Erdgasexploration; Waffen und Geräte zur Bekämpfung von Ausschreitungen; Ausrüstung zur Ausbringung reizender chemischer Substanzen; Erzeugnisse zur Hinrichtung von Menschen durch tödliche Injektion; Geflechte, Überdachungen, Zelte Decken und Kleidung zur Tarnung; Metallpulver und Metalllegierungspulver; konjugierte Polymere für gedruckte oder organische Elektronik; energetische Materialien und Mischungen daraus; Software und Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der sanktionierten Ausrüstung; Software für digitale Zwillinge additiv gefertigter Produkte

9

Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

Chemische Arbeitsstoffe, einschließlich Tränengasformulierungen; Pulver, Farbstoffe und Tinte für Fingerabdrücke; Schutzausrüstung nicht konstruiert für militärische Zwecke; isolierte chemische einheitliche Verbindungen; Fentanyl und seine Derivate; chemische Ausgangsstoffe für Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken; Faser- und fadenförmige Materialien zur Verwendung in Verbundwerkstoffen; Impfstoffe, Immunotoxine, medizinische Produkte, Diagnose und Lebensmitteluntersuchungskits; Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten; Seltenerdmetalle und anorganische oder organische Verbindungen, einschließlich Mischungen

10

Werkstoffbearbeitung

Ausrüstung zur Detektion von Sprengstoffen oder Sprengzündern; Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände im Frequenzbereich von 30 GHz bis 3.000 GHz; Lager und Lagersysteme; Rohrleitungen, Armaturen und Ventile aus rostfreiem Stahl mit Kupfer-Nickel-Legierung; Pumpen zur Bewegung geschmolzener Metalle durch elektromagnetische Kräfte; tragbare elektrische Generatoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; kontinuierlich arbeitende Reaktoren und ihre modularen Komponenten; Ausrüstung zur Erzeugung von Nukleinsäuren; automatische Peptidsynthesegeräte; numerische Steuerungen für Werkzeugmaschinen; nicht numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen für die Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen; Zahnradherstellungs- und/oder Endbearbeitungsmaschinen zur Produktion von Zahnrädern; Messmaschinen oder –systeme; Roboter; Baugruppen, Schaltungen oder Einsätze für Werkzeugmaschinen; Biosicherheitsschränke; Reihenzentrifugen; Fermenter; Reaktionsbehälter, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen, Ventile; Lagertanke, Behälter, Flüssigkeitssammler; Reinräume und selbstständige Gebläse-HEPA-Filter-Einheiten; Vakuumpumpen, ganze Chloralkalielektrolysezellen; Laborausrüstung; Titan-, Nickelelektroden; Asbestdiaphragmen; Fluorpolymerdiaphragmen; Ionenaustauschermembranen; Kompressoren; Mikrowellenreaktionen; Software und Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung sanktionierter Ausrüstung

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 59 I vom 25. Februar 2023

ANHANG II, Teil B der Verordnung (EU) Nr. 833/2014:

Nr.

Kategorie

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

1

Halbleiterbauelemente

Dioden; Transistoren; Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle

2

Elektronische integrierte Schaltungen

Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke; Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen; Speicher; Verstärker

3

Fotoapparate

Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videoaufnahmegeräte; andere optische Instrumente, Apparate und Geräte; andere Thermometer und Pyrometer

4

Sonstige elektrische/magnetische Bauteile

Dauermagnete; Antennen und Antennenreflektoren aller Art; andere Festkondensatoren; andere Schalter; Stecker und Steckdosen; Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten

5

Maschinen für die additive Fertigung

Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerungen, durch Gips-, Zement-, Keramik-, oder Glasabladerungen; Teile von Maschinen für die additive Fertigung

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 59 I vom 25. Februar 2023

ANHANG IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Teil D

KN-Code

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

841111

Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von bis zu 25 kN

841112

Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN

841121

Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von bis zu 1.100 kW

841122

Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von mehr als 1.100 kW

84111

Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 59 I vom 25. Februar 2023

Neue Importbeschränkungen sollen Russlands Einnahmen schmälern

Das 10. Sanktionspaket enthält weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Gütern, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Fortsetzung des Angriffskriegs gegen die Ukraine ermöglichen. Die neuen Verbote betreffen Importe im Wert von rund 1,3 Milliarden Euro. Sie kommen zu den bereits sanktionierten Einfuhren im Wert von rund 90 Milliarden Euro aus den bisherigen neun Sanktionspaketen hinzu. Insgesamt sind nun rund 60 Prozent der Gesamteinfuhren des Jahres 2021 aus Russland mit Sanktionen belegt.

Unter die neuen EU-Importbeschränkungen fallen unter anderem:

  • Asphalt,
  • Industrieruß,
  • Naturbitumen und Bitumengemische,
  • Paraffine,
  • Petrolkoks,
  • Synthetischer Kautschuk,
  • Synthetischer Gummi.

Diese Produkte dürfen nur noch bis zum 27. Mai 2023 in die EU eingeführt werden, wenn die entsprechenden Verträge vor dem 26. Februar geschlossen wurden. Festgelegte Mengen von Industrieruß und Synthesekautschuk dürfen noch bis 30. Juni 2024 importiert werden.

ANHANG VI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Teil C

KN-Code

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

2712

Vaselin; Paraffin; mikrokristallines Erdölwachs; Ozokerit; Montanwachs; Torfwachs

2713

Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminöse Mineralien

2714

Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Mischungen

2715

Alphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen

2803

Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff)

4002

Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnliche natürliche Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk;

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 59 I vom 25. Februar 2023

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