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EU weitet Exportverbote für Technik nach Russland aus

Mit dem 9. Sanktionspaket erweitert die EU ihre Exportverbote: Bauteile für elektronische Geräte, Luftfahrt- oder Schiffstechnik dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Das 9. Sanktionspaket der Europäischen Union (EU) vom 16. Dezember 2022 enthält weitere Produktkategorien, deren Ausfuhr nach Russland verboten ist. Von den Exportbeschränkungen betroffen sind:

  • elektronische Komponenten,
  • IT- und Telekommunikationsausrüstung,
  • Bauteile für den Schiffs- und Flugzeugbau (inklusive Drohnen),
  • chemische und biologische Ausrüstungen,
  • Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter).

Kriegswichtige Schlüsselindustrien im Fokus

Die EU nimmt damit gezielt die russische Luft- und Raumfahrtindustrie sowie den Schiffbauindustrie ins Visier. Triebwerke und deren Bauteile, sowohl für bemannte (Flugzeuge, Helikopter, Hybridflugzeuge) als auch für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen), sind neu auf der Sanktionsliste. Ab sofort ist der direkte Export nach Russland und in jedes Drittland, das die gelisteten Produkte nach Russland liefern könnte (einschließlich Iran), untersagt.

Auch die Lieferung von Über- und Unterwasserschiffen, Schiffsmotoren, Systemen oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik, sowie Bestandteilen und Zubehör stehen auf dem Index.

Lieferungen im Rahmen bereits geschlossener Verträge müssen bis 16. Januar 2023 abgewickelt werden. 

Ziel der Exportkontrollen und -beschränkungen ist, der russischen Rüstungsindustrie, der Armee und dem Sicherheitsapparat den Zugriff auf die genannten Technologien zu verwehren.

ANHANG II, Teil A

Nr.

Kategorie

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

1

Allgemeine Elektronik

Elektronische Geräte und Bestandteile; elektronische Baugruppen, Module und Ausrüstung für allgemeine Zwecke; andere spezifische Datenverarbeitungsausrüstung;

2

Rechner

Computer; elektronische Baugruppen und verwandte Geräte und besonders konstruierte Bestandteile; Software zur Prüfung und Validierung von Programmen; Betriebssystem-Software für Rechner zur Echtzeit-Datenverarbeitung; Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung oder Software;

3

Telekommunikation (Teil 1), Informationssicherheit (Teil 2)

Telekommunikationsausrüstung; Vorformen aus Glas oder anderen Werkstoffen für die Fertigung von Lichtwellenleitern; Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung und Software für die dynamisch adaptive Leitweglenkung;

4

Sensoren und Laser

Marine- oder terrestrische Akustikausrüstung zum Erfassen oder Lokalisieren von Objekten oder Merkmalen unter Wasser oder zur Positionierung von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen; optische Sensoren; Halbleiterlaser; Radarsysteme, und -geräte und wichtige Bestandteile sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

5

Navigation und Luftfahrtelektronik

Bord-Kommunikationsausrüstung; Luftfahrzeug- Trägheitsnavigationssysteme und sonstige Luftfahrtelektronikausrüstung, einschließlich Bestandteilen; sonstige Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung, das Testen oder die Herstellung von Navigations- und Luftfahrtelektronikausrüstung;

6

Meeres- und Schiffstechnik

Schiffe, Systeme oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, sowie Bestandteile und Zubehör; Software zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung; Software für den Betrieb von unbemannten Tauchfahrzeugen, für die Öl- und Gasindustrie;

7

Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe

Dieselmotoren, Zugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Gasturbinentriebwerke sowie deren Bestandteile; Ausrüstung, Werkzeuge oder Vorrichtungen für die Herstellung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern;

8

Verschiedene Gegenstände

Ausrüstung für die Erdölförderung oder Erdölexploration; Ausrüstung, elektronische Baugruppen und Bestandteile für Quantencomputer, Quantenelektronik, Quantensensoren, Quantenverarbeitungseinheiten, Qubit-Schaltungen, Qubit-Geräte oder Quantenradarsysteme, einschließlich Pockels-Zellen; Mikroskope und Detektoren; Sammelausrüstung für Metallerze im Tiefseeboden; Herstellungsausrüstung und Werkzeugmaschinen; kryogene Kühlsysteme und zugehörige Ausrüstung für kryogene Kühlung;

9

Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

Chemische Arbeitsstoffe, einschließlich Tränengasformulierungen; Rauchbomben; nicht reizende Rauchfackeln, Büchsen, Granaten und Ladungen sowie andere pyrotechnische Gegenstände mit doppeltem militärischem und gewerblichem Verwendungszweck und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Pulver, Farbstoffe und Tinte für Fingerabdrücke; Schutz- und Nachweisausrüstung nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke;

10

Werkstoffbearbeitung

Ausrüstung zur Detektion von Sprengstoffen oder Sprengzündern für die automatisierte Entscheidungsfindung zum Nachweis verschiedener Arten von Sprengstoffen, Sprengstoffrückständen oder Sprengzündern; Pumpen zur Bewegung geschmolzener Metalle durch elektromagnetische Kräfte; tragbare elektrische Generatoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; nicht numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen für die Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen sowie besonders konstruierte Bauteile hierfür;

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 322 I vom 16. Dezember 2022

ANHANG II, Teil B

Nr.

Kategorie

Warenbezeichnung (nicht abschließend)

1

Halbleiterbauelemente

Dioden; Transistoren; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente;

2

Elektronische integrierte Schaltungen

Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen; Speicher; Verstärker;

3

Fotoapparate

Fotoapparate, die für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt sind;

4

Sonstige elektrische/magnetische Bauteile

Dauermagnete und Waren, die bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; mehrschichtige Keramikkondensatoren; Stecker und Steckdosen;

5

Maschinen für die additive Fertigung

Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung; Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung;

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 322 I vom 16. Dezember 2022

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