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Zollmeldung | Russland | Krieg in der Ukraine

Ausfuhrverbot von medizinischen Produkten

Die russische Regierung beschließt ein vorübergehendes Ausfuhrverbot von medizinischen Produkten in diejenigen Länder, welche Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt haben.

Von Karin Appel | Bonn

Die Resolution Nr. 302 der russischen Regierung vom 6. März 2022 verbietet insbesondere die Ausfuhr von medizinischen Produkten aus der Russischen Föderation in "feindliche Länder", aus denen diese Produkte zuvor importiert worden sind. 

Das vorübergehende Verbot gilt auch für Waren, deren Zollabfertigungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Resolution Nr. 302 eingeleitet wurde, die aber erst nach dem Inkrafttreten der Resolution aus dem Zollgebiet der Russischen Föderation ausgeführt werden sollten.

Das vorübergehende Verbot gilt nicht für:

  • die internationale humanitäre Hilfe
  • die Ausfuhr von Medizinprodukten durch Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch
  • internationale Transitlieferungen
  • die Unterstützung der Aktivitäten militärischer Einheiten im Hoheitsgebiet ausländischer Staaten
  • die Unterstützung der Aktivitäten russischer Organisationen in der Stadt Baikonur und auf dem Gelände des Baikonur-Komplexes
  • Unterstützung der Aktivitäten russischer Organisationen in Svalbard.

Die Resolution wird bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleiben.


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