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Neues Datenschutzgesetz in Saudi-Arabien
Am 24. September 2021 wurde das neue saudische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht.
06.10.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das erste umfassende Datenschutzgesetz Saudi-Arabiens regelt die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Es soll am 23. März 2022, das heißt 180 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Die saudische Behörde für Daten und künstliche Intelligenz (Saudi Data & Artificial Intelligence Authority) wird die Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften in den ersten zwei Jahren überwachen.
Ziel des neuen Gesetzes ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Dazu gehören vor allem der Name einer Person, ihre Adressen und Kontaktnummern sowie Fotos und Videoaufnahmen.
Das Gesetz gilt für jede Art der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in Saudi-Arabien. Ebenfalls vom Anwendungsbereich erfasst ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von in Saudi-Arabien ansässigen Personen durch Einrichtungen außerhalb des Königreichs. Das neue Datenschutzgesetz gilt allerdings nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für den persönlichen und familiären Gebrauch bestimmt sind.
Im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Einzelpersonen durch das Gesetz neuerdings das Recht, über die Verarbeitung informiert zu werden sowie Zugang zu ihren verarbeiteten Daten zu erhalten. Zudem gibt das Gesetz einen Anspruch darauf, personenbezogene Daten zu berichtigen und zu aktualisieren oder deren Löschung zu verlangen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.