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Rechtsmeldung Uganda Sozialversicherungsrecht

Neues ugandisches Sozialversicherungsgesetz verabschiedet

Das neue Sozialversicherungsrecht betrifft vor allem Unternehmen, die in Uganda Arbeitnehmende eingestellt haben, oder von einem deutschen Unternehmen nach Uganda entsendet werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In dem am 2. Januar 2022 vom ugandischen Präsidenten unterzeichneten Gesetz ist insbesondere die Verpflichtung der Unternehmen in Uganda geregelt, alle Arbeitnehmenden bei der Sozialversicherung (National Social Security Fund, NSSF) zu registrieren. Zudem müssen sie einen Beitrag in Höhe von 10 Prozent des monatlichen Gehalts des jeweiligen Arbeitnehmenden an den NSSF zahlen. Zuvor waren Unternehmen erst ab einer Arbeitnehmerzahl von mindestens fünf verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. 

Die Arbeitnehmenden wiederum sind verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 5 Prozent des monatlichen Gehalts an den NSSF zu zahlen. Sie können ihren Beitrag freiwillig erhöhen. Außerdem können Selbständige freiwillig Mitglied des NSSF werden und Beiträge einzahlen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Anzahl der Personen zu erhöhen, die einen Sozialversicherungsschutz haben. Daher sind Beiträge zum NSSF im formellen Sektor verpflichtend, im informellen Sektor können freiwillig Beiträge geleistet werden. Der NSSF ist ein von der ugandischen Regierung eingerichteter Sozialversicherungsfonds, der Arbeitnehmenden folgende Leistungen gewährt:

  • Rente,
  • Leistungen bei Invalidität,
  • Auswanderungsbeihilfe,
  • Leistungen an Hinterbliebene,
  • Leistungen bei frühzeitigem Austritt.

Bereits 2019 sollte ein solches Gesetz erlassen werden. Es wurde allerdings nie verabschiedet.

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