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Zollmeldung Usbekistan Einfuhrabgaben

Usbekistan gewährt Zollbegünstigungen

Zur Förderung grüner Technologien und zur Verringerung schädlicher Gasemissionen befreit Usbekistan Elektrofahrzeuge von Zöllen. Die Befreiungen sollen bis Januar 2030 gelten.

Von Karin Appel | Bonn

Usbekistans Automobilbranche erfährt derzeit eine Umbruchsstimmung, denn der Weg für die E-Mobilität wird weiter ausgebaut.

Dazu zählen unter anderem Zollbefreiungen von Elektrofahrzeugen, aber auch die zollfreie Einfuhr von

  • Bauteilen (Bausätzen) für Elektro- und Hybridfahrzeuge,
  • Roh- und Hilfsstoffen,
  • Ausrüstungen und technologischer Ausrüstung,
  • Ersatzteilen für  Wartungen.

Darüber hinaus gelten für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Januar 2026 folgenden Anreize zur Förderung der E-Mobilität:

  • Grundstücke, auf denen sich Elektroladestationen und entsprechende Parkplätze befinden, werden von der Grundsteuer befreit; 
  • Einzelunternehmer, deren Haupttätigkeit in der Erbringung von Dienstleistungen für Ladestationen besteht, werden von der Einkommensteuer  befreit. Ihre Einkünfte aus der Erbringung dieser Dienstleistung werden von der  Umsatzsteuer befreit;
  • Importierte Ladestationen, deren Komponenten und technische Geräte für die Serviceinfrastruktur eingesetzt werden, werden von den Zollgebühren befreit. 

Quelle: Beschluss des Präsidenten Nr. 443 vom 19. Dezember 2022

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