Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Internationale Handelsabkommen
Internationale Handelsabkommen und WTO
Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene bilaterale Abkommen.
05.06.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Golfkooperationsrat
Zusammen mit Bahrain, Saudi-Arabien, Kuwait, Katar und Oman sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Mitglied des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council - GCC). Im Jahre 2003 wurde offiziell eine Zollunion (GCC Customs Union) mit einem gemeinsamen Zollgesetz und einem gemeinsamen Zolltarif, mit einigen wenigen Ausnahmen, geschaffen. Im Jahre 2008 folgte der gemeinsame Markt (Gulf Common Market). Der Außenzollsatz beträgt fünf Prozent für die meisten Waren. Der Warenhandel innerhalb des GCC ist zollfrei. Die VAE sowie alle anderen GCC-Staaten sind Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit sind einheitliche Maßnahmen im Handel und Zollwesen zu beobachten. Darüber hinaus wurde ein Patentamt des GCC zum Schutz von einheitlichem Markenrecht gegründet. Zoll- und Konformitätsverfahren werden zunehmend digitalisiert und vereinfacht.
Einfuhrverbote, Beschränkungen und produktspezifische Regeln sind allerdings noch nicht vollständig vereinheitlicht worden, so dass hier abweichende nationale Regelungen möglich sind. Für die Abschaffung der verbliebenen Handelsbarrieren und die Organisation innerhalb der Zollunion ist seit Juni 2012 die GCC Customs Union Authority in Riad verantwortlich.
Die Finanzminister des GCC haben im Mai 2016 eine einheitliche Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent beschlossen. Bis April 2023 setzten lediglich Saudi-Arabien, die VAE, Bahrain und Oman den Beschluss um. Saudi-Arabien hob den Steuersatz zum 1. Juli 2020 von 5 auf 15 Prozent an. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent.
Eine Verbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte wie Zigaretten, Energy Drinks und gesüßte Getränke wurde ebenfalls beschlossen und teilweise umgesetzt.
Freihandelsabkommen des Golfkooperationsrates
Der Golfkooperationsrat hat bislang zwei Freihandelsabkommen abgeschlossen, eines mit den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen und eines mit Singapur. Mit China, Indien, Neuseeland und Pakistan werden seit einigen Jahren Verhandlungen geführt. Außerdem wird ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich angestrebt. Im März 2023 wurde die dritte Verhandlungsrunde abgeschlossen. Laut der Emirates News Agency setzen sich die VAE für eine Beschleunigung der Verhandlungen über Freihandelsabkommen ein. Eine stärkere Öffnung für den internationalen Handel soll zum Wachstum und zur Diversifikation der Wirtschaft in den GCC-Staaten beitragen.
Das Abkommen mit den EFTA-Staaten einschließlich der bilateralen Landwirtschaftsabkommen ist zum 1. Juli 2014 für die EFTA-Staaten und am 1. Juli 2015 in den GCC-Staaten in Kraft getreten. Für Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97) mit Ursprung in den GCC-Staaten fallen die Zölle in den EFTA-Staaten weg. Auch die GCC-Staaten gewähren für die Mehrzahl der gewerblichen Erzeugnisse aus den EFTA-Staaten zollfreien Zugang. Bei der Ausfuhr aus den EFTA-Staaten in den GCC ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis zu nutzen. Einzelheiten zum Zollabbauregime für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Fisch und sonstige Meereserzeugnisse sowie bei Basisagrarprodukten enthalten die Anhänge I und III zum Abkommen sowie die entsprechenden Anhänge der Landwirtschaftsabkommen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.
Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt Singapur allen GCC-Ursprungswaren mit sofortiger Wirkung Zollfreiheit. Im Gegenzug sind circa 95 Prozent der Tariflinien des GCC-Einfuhrzolltarifs für Waren mit Ursprung in Singapur zollfrei, für weitere 2,7 Prozent gilt seit 2018 Zollfreiheit. Die Ursprungsregeln des Abkommens sehen grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor.
Bilaterale Freihandelsabkommen der VAE
Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene Abkommen. Nach Angaben des Wirtschaftsministers der VAE strebt das Land den Abschluss von 26 umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement - CEPA) an. Derzeit werden unter anderem Verhandlungen mit Kolumbien, Chile, Kenia, Ukraine, Russland, Südkorea und den Philippinen geführt. Die Abkommen mit Israel und Indien sind bereits in Kraft.
Greater Arab Free Trade Area (GAFTA)
Die 17 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga unterzeichneten 1997 einen Vertrag über die Arabische Freihandelszone (Greater Arab Free Trade Area - GAFTA), auch als Great Arab Free Trade Area oder Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA) bekannt. Der Vertrag ist im Januar 1998 in Kraft getreten. Zu den Mitgliedstaaten der GAFTA gehören neben den GCC-Staaten auch Tunesien, Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Sudan und Syrien (zur Zeit suspendiert). Die Vertragsparteien gewähren sich offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren.
Wirtschaftliche Beziehungen zur EU
Die VAE unterhalten als Mitglied des Golfkooperationsrats ein Kooperationsabkommen mit der EU. Im Fokus stehen die wirtschaftliche Entwicklung und Diversifizierung der GCC-Länder. Die Zusammenarbeit tangiert auch die Bereiche wirtschaftliche und technische Kooperation, Energie, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Landwirtschaft, Fischerei, Investitionen, Wissenschaft, Technik und Umweltschutz. Zum Abschluss eines Freihandelsabkommens ist es jedoch nicht gekommen.
Zum 1. Januar 2014 fielen die GCC-Staaten aus dem Fördersystem für Entwicklungsländer (Allgemeines Präferenzsystem). Folglich entfallen die freiwilligen Zollvergünstigungen für GCC-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU. Stattdessen werden die Regelzollsätze angewandt.