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Zollbericht WTO Zolltarif, Einfuhrzoll

Entzug von WTO-Privilegien für Russland

Immer mehr Staaten erkennen Russland den WTO-Meistbegünstigungsstatus ab und erlassen folglich höhere Einfuhrbeschränkungen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Zahlreiche Staaten zeigen sich solidarisch und setzen Sanktionen gegenüber Russland durch. Bereits im März kündigten viele Staaten die Aussetzung des Meistbegünstigungsstatus (Most Favoured Nation/MFN) für russische Waren und Dienstleistungen an, um Russland wichtige Handelsvorteile zu entziehen. Einige Staaten haben die Ankündigung einer Aussetzung bereits umgesetzt.

Erklärung der G7-Staats- und Regierungschefs

Bereits am 11. März 2022 äußerten sich die G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, die USA und das Vereinigte Königreich) zu der Maßnahme, Russland den Meistbegünstigungsstatus in Bezug auf Schlüsselprodukte auf deren Märkten zu entziehen. Damit soll Russland die Vorteile im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft verlieren: Es soll sichergestellt werden, dass Waren russischen Ursprungs sowie russische Dienstleistungen nicht länger nach dem Meistbegünstigungsprinzip auf den Märkten der G7-Staaten behandelt werden. (Erklärung der G7 Staats- und Regierungschefs, 11. März 2022)

Joint Statement handelnder Staaten

Gemeinsam mit weiteren WTO-Mitgliedern (Albanien, Australien, Island, Republik Korea, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen) veröffentlichten die G7-Staaten am 15. März 2022 das Joint Statement on Aggression by the Russian Federation against Ukraine with the Support of Belarus (plurilaterale Erklärung). Hieraus geht hervor, dass die oben genannten Staaten alle erforderlichen und für notwendig erachteten Maßnahmen ergreifen werden, um die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Staaten zu schützen. Dies können Unterstützungsleistungen gegenüber der Ukraine, Aussetzungen von Zugeständnissen und anderer Verpflichtungen gegenüber Russland, aber auch die Aussetzung der Meistbegünstigung für Waren und Dienstleistungen der Russischen Föderation sein. Aufgrund der Beteiligung Belarus‘ an den Aktionen Russlands sprechen sich die Staaten zudem für die Aussetzung des Beitrittsprozesses Belarus‘ aus.

Das Prinzip der Meistbegünstigung 

Das Meistbegünstigungsprinzip ist eines der Grundprinzipien der WTO (Art. I GATT, Art. II GATS, Art. 4 TRIPS), nach dem ein WTO-Mitglied alle Mitglieder der WTO gleichartig behandeln muss. Gewährt ein Mitglied einem anderen Mitglied einen Vorteil, muss dieser Vorteil auch den weiteren WTO-Mitgliedern gewährt werden. Mithilfe des Prinzips sollen keineswegs besondere Vorteile gewährt, vielmehr gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den WTO-Mitgliedern geschaffen werden.

Folgen der Aussetzungen

Die von den G7-Staaten sowie den weiteren WTO-Mitgliedern angekündigten Aussetzungen des Meistbegünstigungsstatus haben zur Folge, dass russischen Produkten sowie Dienstleistungen der Meistbegünstigungsstatus, den Russland im Rahmen seines WTO-Beitritts erhalten hat, auf den jeweiligen Märkten verweigert wird. Die Ermächtigungsgrundlage für solche Handlungen einzelner Mitglieder sind Art. XXI GATT sowie Artikel XIV bis des GATS.

Durch die Aufhebung des Meistbegünstigungsstatus müssen sich die beteiligten Staaten nicht länger an den Grundsatz halten und dürfen zum Beispiel höhere Einfuhrbeschränkungen verhängen. Beispielsweise müssen russischen Waren nicht länger MFN-Zölle gewährt, sondern dürfen mit höheren Einfuhrzöllen und Belastungen aller Art, wie zum Beispiel Importverboten, belastet werden. 

Auch im Dienstleistungshandel zieht die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel Folgen nach sich. Wenn sie fehlt oder für ein bestimmtes Land ausgesetzt wird, kann man zum Beispiel dieses bestimmte Land von Vergünstigungen ausschließen, die anderen gewährt werden. Erleichterungen bei der Einreise für bestimmte Dienstleistungserbringer gelten dann nur für alle anderen Länder, nicht aber für Staatsangehörige oder Einreisende aus dem ausgeschlossenen Land.

Mit dem Entzug des MFN-Status werden Waren, aber auch Dienstleistungen folglich teurer, verlieren an Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität. Der Verlust des MFN-Status führt folglich dazu, dass russische Exporte sowie Dienstleistungserbringer gegenüber anderen Exporten und Dienstleistungserbringern benachteiligt werden.

Aussetzungen einzelner Staaten

Russland äußert sich zu den Maßnahmen der handelnden Staaten

Am 15. März 2022 äußerte sich Russland zu den Maßnahmen, die einige WTO-Mitglieder als Reaktion auf den Russland-Ukraine-Konflikt verhängt sowie angekündigt haben. Dabei wirft Russland einen Verstoß gegen die WTO-Regeln und vor allem gegen die Bestimmungen des GATT und GATS vor. Unvereinbar mit den Bestimmungen des GATT und GATS sei unter anderem der Verzicht auf MFN-Zölle und somit die Einführung von Zöllen, die über dem Satz der MFN-Zölle liegen. Aber auch die Maßnahme, Russland von WTO-Aktivitäten auszuschließen, wird von Russland kritisiert. (Communication from Russian Federation, 16. März 2022)

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