Warenkennzeichnung und Verpackung
Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
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Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Das landesweite Verbot gilt ab 30. Juni 2024.
Ministerkonferenz endet ohne Einigung bei wichtigen Fragen zur Landwirtschaft und Fischerei.
Ob Milchprodukte, Teigwaren oder landwirtschaftliche Grundprodukte: Lokale und ausländische Unternehmen der Lebensmittelbranche kündigen verschiedene Projekte in Nordafrika an.
Es gilt der international übliche Standard ISPM Nr. 15.
Gastronomen in Polens Feriengebieten erwarten mehr Gäste. Auch Fast-Food-Ketten expandieren. Mehr Menschen bestellen Speisen online. Das steigert den Bedarf an Großküchentechnik.
Von Marokko bis Ägypten: Lebensmittelproduzenten kündigen diverse Projekte in Nordafrika an. Germany Trade & Invest fasst die Aktivitäten zusammen.
Tansania hat mit dem Bau eines Fischereihafens begonnen. Kenia plant eine Sonderwirtschaftszone für Fisch. Projekte der Region konzentrieren sich auch auf Milch, Tee und Kaffee.
Polnische Kosmetika und Pflegemittel erfreuen sich weltweit einer wachsenden Beliebtheit. Mit modernen Ausrüstungen wollen die Hersteller ihr Angebot weiter vergrößern.