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Rechtsbericht Brasilien Steuerrecht

Brasilien startet die Umsetzung der Steuerreform

Dem brasilianischen Nationalkongress liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, der die Einführung neuer Steuern und deren Funktionsweise im Einzelnen regelt.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 25. April 2024 hat die brasilianische Regierung dem Nationalkongress den Ergänzungsgesetzentwurf (Projeto de Lei Complementar - PLP Nr. 68/2024) für die Umsetzung der Steuerreform vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält die wesentlichen Regelungen zur Umsetzung der Verfassungsänderung vom Dezember 2023 (Emenda Constitucional Nr. 132/23). Mit dieser Änderung wurde das brasilianische Steuersystem grundlegend geändert - insbesondere im Hinblick auf die Konsumbesteuerung. Um das brasilianische Steuersystem zu vereinfachen, sieht die Reform die Einführung von zwei neuen Steuern vor: IVA-Dual und Imposto seletivo (IS). Sie werden die Konsumsteuern ersetzen. 

Die Verabschiedung des PLP Nr. 68/24 durch den Nationalkongress ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des neuen Steuersystems in Brasilien. Es handelt sich um die erste Phase der Umsetzung der Steuerreform.

IVA-Dual

In dieser Phase wird die Umsatzsteuer (bekannt als IVA-Dual) eingeführt. Im PLP Nr. 68/24 sind die Merkmale der IVA-Dual festgelegt, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Es werden unter anderem allgemeine Regeln für mögliche Steuertatbestände, Bemessungsgrundlage, Sätze, Steuerpflichtige, Zahlungsmodalitäten sowie besondere Regelungen erlassen. Die IVA-Dual wird fünf wichtige Steuern ersetzen, die derzeit den Kern der Konsumbesteuerung in Brasilien bilden; ab 2027 sollen abgeschafft werden: PIS, COFINS und IPI (Bundessteuern), ICMS (Landessteuer) und ISS (Kommunalsteuer).

In Anbetracht der verfassungsmäßigen Verteilung der Steuerkompetenzen in Brasilien wird die IVA-Dual von dem Bund, den Ländern und Gemeinden getrennt verwaltet. Der Teil der Umsatzsteuer, der an den Bund fällt, wird als Sozialbeitrag auf Waren und Dienstleistungen (CBS) bezeichnet. Der Teil, der an die Bundesländer und Gemeinden fällt, wird als Steuer auf Waren und Dienstleistungen (IBS) bezeichnet. Anders als ursprünglich geplant, können die CBS und die IBS unterschiedliche Steuersätze haben, welche durch spezifische Gesetze der einzelnen föderalen Einheiten festzulegen sind (Art. 14 PLP).

Selektive Steuer (IS)

Das Ergänzungsgesetz, das derzeit im Kongress erörtert wird, regelt auch die sogenannte selektive Steuer (Imposto seletivo - IS). Diese neue, außerfiskalische Steuer zielt darauf ab, den Konsum von gesundheitsschädlichen Produkten (Art. 393 PLP) - wie Zigaretten, alkoholischen und zuckerhaltigen Getränken - einzuschränken. Darüber hinaus wirkt die IS als Ökosteuer, da sie auf Autos, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sowie auf Luft- und Wasserfahrzeuge erhoben wird. Für Kraftfahrzeuge, die ökologische Nachhaltigkeitskriterien (zum Beispiel geringe Kohlenstoffemissionen) erfüllen, gilt ein Nullsatz. Die Steuer wird auch auf die Förderung von Erdöl und Erdgas erhoben, selbst wenn die Bodenschätze für den Export bestimmt sind.

Gesetzgebungsverfahren

Der PLP Nr. 68/24 ist der erste von drei Gesetzentwürfen, die die brasilianische Regierung dem Nationalkongress vorlegen soll. Nach der brasilianischen Bundesverfassung beginnen die Abstimmungen über die vom Präsidenten der Republik initiierten Gesetzentwürfe in der Abgeordnetenkammer (Câmara dos Deputados), wobei der Senat (Senado Federal) als Revisionsinstanz fungiert.

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