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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

EU erhöht Kontingente für Stahlerzeugnisse aus Drittländern

Die EU hat die Einfuhr russischer und belarussischer Stahlerzeugnisse verboten. Die Kontingente werden auf andere Länder aufgeteilt.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Kommission möchte verhindern, dass Einfuhrverbote für russische und belarussische Erzeugnisse zu Versorgungsengpässen führen. Deswegen werden die länderspezifischen Kontingente auf andere Drittstaaten verteilt.

Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/159 enthält die Mengen der einzelnen Zollkontingente. Dieser Anhang wird entsprechend geändert. Die Kontingente für Russland und Belarus entfallen.

Hintergrund

Die EU führte 2019 Schutzmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ein. Die Maßnahmen betreffen Stahlerzeugnisse aus 26 Warenkategorien. Für diese Waren gibt es Zollkontingente. Sind die Kontingente erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die betroffenen Waren erhoben. Die Maßnahmen gelten bis 30. Juni 2024 und werden regelmäßig überprüft. Die laufende Überprüfung wird unabhängig von den aktuellen Änderungen fortgeführt.

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2022/434; ABl. L 88 vom 16. März 2022, S. 181.

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